Schornsteinfeger
In Deutschland hat der Staat die Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen auf ihre Feuersicherheit im Brand- und Umweltschutz per Gesetz dem Schornsteinfegerhandwerk als unabhängiger Instanz übertragen (Schornsteinfegergesetz §13).
Damit soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse der Überprüfung nicht mit Eigeninteressen von privaten Anbietern, die z.B. selber Feuerungsanlagen (Schornsteine, Rauch-/Abgasrohre und Feuerstätten) vertreiben und/oder installieren bzw. warten, kollidieren.
Der einzelne Bezirksschornsteinfegermeister gehört somit als Gewerbetreibender dem Handwerk an, nimmt gleichzeitig als beliehener Unternehmer auch hoheitliche Aufgaben wahr und untersteht während der gesamten Zeit seiner Berufstätigkeit einer besonderen staatlichen Aufsicht. ( Wirtschaftsministerium)
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag, ist ganz Deutschland in etwa 8.069 Kehrbezirke aufgeteilt worden, die jeweils von einem Bezirksschornsteinfegermeister betreut werden.
Die Untere Aufsichtsbehörde für die Bezirksschornsteinfegermeister in Mannheim ist die Feuerwehr (Amt 37). Sie ist vorgesetzte Dienststelle aller Bezirksschornsteinfegermeister im Stadtkreis Mannheim und z.B. bei Mängeln, Beschwerden, Gebührenfragen und der Überwachung der immissionsrechtlichen Bestimmungen etc. zuständig.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich diesbezüglich an die Schornsteinfegeraufsicht (Tel: 0621 32888-129 oder 130) der Feuerwehr wenden.
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