- Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Abteilungsleitung:
- Peer-KaiSchellenberger
- E-Mail: verbraucherschutz [at] mannheim [dot] de
- K 768159Mannheim
- Tel.: 0621 293-2525
- Fax: 0621 293-3288
- http://www.mannheim.de/


Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank führen will, braucht dazu eine Erlaubnis (Konzession). Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers müssen auch die örtlichen Gegebenheiten der Gaststätte stimmen (z.B. hygienische Zustände, Baugenehmigung usw.) und die Betriebsart der Gaststätte muss den baurechtlichen Voraussetzungen entsprechen. Je nach Einzelfall sind auch Sperrzeiten, die von der gesetzlichen Regelung abweichen, festzusetzen oder besondere Auflagen zu verfügen.
Dem Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist Folgendes beizufügen:
Aus besonderen Anlässen kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Den klassischen Fall einer gaststättenrechtlichen Gestattung stellt die erleichterte Erlaubnis zur Abgabe von alkoholischen Getränken aus Anlass von Veranstaltungen oder (Straßen-)Festen dar. Darunter fallen Vereins-, Sommer-, Volksfeste und sonstige Veranstaltungen (z.B. Firmenjubiläen, Messen, Märkte, Ausstellungen), die der Allgemeinheit zugänglich sein müssen. In Betracht kommen nur vorübergehende Veranstaltungen, die in kurzen Zeitabschnitten durchgeführt werden. Die Gestattung setzt auch die Betriebszeiten fest und kann mit weiteren Auflagen versehen werden.

Abteilung Verbraucherschutz
Gaststättenbehörde
Öffnungszeiten:
Montag: 8 - 14 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag:
8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Schneller bedient mit Terminvereinbarung unter 293-2525 (Mo - Do)
E-Mail-Adresse:
gewerbe [at] mannheim [dot] de
Formulare
Gaststättenerlaubnis
Hinweise für Ehrenamtliche zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen bei Straßenfesten
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln bei Vereins- und Straßenfesten
Links zu weiteren Informationen:
Tipps