Straßencafe

Erlaubnis einer Außengastronomie

Außengastronomie kann auf Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden.

Wird ein Privatgrundstück genutzt, muss diese Fläche den baurechtlichen Anforderungen genügen. Für Alkoholausschank ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Wird eine öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch genommen, ist für die Zeit der Bewirtschaftung eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Für Alkoholausschank ist darüber hinaus eine Gaststättenerlaubnis notwendig. Sondernutzungs- und Gaststättenerlaubnis sollten gleichzeitig beantragt werden. Dem formlosen Antrag ist eine genaue Planskizze beizufügen. Anzugeben ist außerdem, in welchen Zeitraum und zu welchen Tageszeiten die Außenbewirtschaftung stattfinden soll.

	
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Abteilung Verbraucherschutz
Gaststättenbehörde

Öffnungszeiten:
Montag: 8 - 14 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag:
8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr

Formular

Antrag Gaststättenerlaubnis

Links zu weiteren Informationen:

Sperrzeiten von Lokalen

Sondernutzung