- Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Abteilungsleitung:
- Peer-KaiSchellenberger
- E-Mail: verbraucherschutz [at] mannheim [dot] de
- K 768159Mannheim
- Tel.: 0621 293-2525
- Fax: 0621 293-3288
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Ladenöffnungszeiten
Das Ladenöffnungsgesetz für Baden-Württemberg regelt, dass Verkaufsstellen an Werktagen unbegrenzt geöffnet sein dürfen. Ladenschlusszeiten gelten nur noch an Sonn- und Feiertagen ganztägig und am 24.12. ab 14 Uhr, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt. Seit 1. März.2010 dürfen Verkaufsstellen in den Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 5 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen.
Ausnahmen gelten für die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für die Abgabe von
Weitere Ausnahmen existieren für Tankstellen, Apotheken und den Verkauf von Reisebedarf an Tankstellen, Personenbahnhöfen und Flughäfen, sowie für den Zubehörhandel gastgewerblicher Betriebe.
Die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in einzelnen Stadtquartieren ist aus besonderem Anlass - wie z. B. der alljährlichen Marktmeile in der Innenstadt zur traditionelle Oktobermess - möglich und wird als Satzung durch den Gemeinderat beschlossen.
Sonn- und Feiertagsruhe
Neben dem Ladenöffnungesetz existiert noch das Sonn- und Feiertagsgesetz für Baden-Württemberg, das die Sonntagsarbeit grundsätzlich verbietet und die gesetzlichen und kirchlichen Feiertage unter besonderen Schutz stellt. So ist bei öffentlichen Veranstaltungen auf die Zeit der Hauptgottesdienste zwischen 9 Uhr und 11 Uhr Rücksicht zu nehmen. An den besonderen stillen Feiertagen Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totensonntag, 24. und 25.12. bestehen darüber hinaus Tanzverbote, am Karfreitag und am Totensonntag darüber hinaus das Verbot von jeglichen Veranstaltungen mit unterhaltendem Charakter.

Abteilung Verbraucherschutz
Gewerbebehörde
Öffnungszeiten:
Montag 8 - 14 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr