Führungszeugnis

Der Antrag kann bei jedem Bürgerdienst (Adressen und Öffnungszeiten) und nur persönlich gestellt werden. Ein amtlicher, mit Lichtbild versehener Ausweis ist erforderlich.
Bitte beachten Sie bei Bewerbungen für den öffentlichen Dienst, dass eine genaue Adressangabe für den Rückversand in Ihrem eigenen Interesse liegt.

Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen andauern. Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und ggf. Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).

Die Gebühr beträgt 13,- €.

Sie können das Führungszeugnis auch über unseren Online-Bürgerservice beantragen. Hierzu ist allerdings eine Registrierung nötig.

 

Erweitertes Führungszeugnis

Seit dem 01.05.2010 kann auf Antrag einer Person ein erweitertes Führungszeugnis erteilt werden. Mit der Einführung des erweiterten Führungszeugnisses beabsichtigt der Gesetzgeber eine Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes.

Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG wird erteilt,

  1. wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes (BZST) vorgesehen ist oder
  2. wenn das Führungszeugnis benötigt wird für

a) die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe -

b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger

c) eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe b vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist die schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG vom Antragsteller verlangt.

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.