Widerspruch gegen Google Street View möglich
Bis zum Ende des Jahres sollen die Fotos der 20 größten Städte Deutschlands, darunter auch Mannheim, unter Google Street View im Internet veröffentlicht werden. Spezielle Fahrzeuge des Internetdiensteanbieters Google mit Kamerastativ auf dem Dach fahren seit 2008 durch Deutschland, um Straßen und Gebäude aufzunehmen. In Mannheim wurden im Frühsommer 2009 Bilder gemacht.
Google muss bei diesen Aufnahmen Anforderungen des Datenschutzes beachten, so der Beschluss der obersten Datenschutzaufsichtsbehörden zu digitalen Straßenansichten im Internet. Google hat sich bereit erklärt, diese Anforderungen zu beachten.
Google hat deshalb folgende Maßnahmen zugesagt:
- ab Dienstag, 10. August, werden regelmäßig aktualisierte Detailinformationen zu relevanten Daten unter www.google.de/streetview zur Verfügung gestellt.
- Wer nicht damit einverstanden ist, dass Fotos seines Hauses oder seiner Wohnung im Internet veröffentlicht werden, kann gegenüber dem Unternehmen dagegen Widerspruch einlegen. Ab der Woche vom 16. August bis zum 15. Oktober können Bürgerinnen und Bürger unter www.google.de/streetview beantragen, dass ihr Haus noch vor der Online-Veröffentlichung der Bilder unkenntlich gemacht wird. Auch rechtzeitig eingehende schriftliche Widersprüche werden noch vor der Veröffentlichung berücksichtigt. Die Frist dafür war ursprünglich auf den Sommerferien auf den 21. September begrenzt; sie wurde auf politischen Druck im Hinblick auf die Sommerferien in Stuttgart und Mannheim bist Mitte Oktober verlängert. Darüber hinaus ist auch nach der Veröffentlichung noch ein Widerspruch möglich. Nähere Hinweise können Sie hier einsehen.
- Fotografierte Kfz- Kennzeichen und Gesichter von Personen werden automatisch unkenntlich gemacht („verpixelt“). Hierzu ist kein Widerspruch der Betroffenen erforderlich.
- Derzeit werden keine Aufnahmefahrten für Street View durchgeführt. Sollten diese zur Bildoptimierung wieder aufgenommen werden, wird die Öffentlichkeit zwei Monate vor Fahrtbeginn darüber informiert.
Schriftliche Widersprüche können an „Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg” gerichtet werden. Dabei sollte die genaue Anschrift der Wohnung und des Hauses angegeben werden, gegen dessen Veröffentlichung sich die Beschwerde richtet.
Ein Muster für das Widerspruchsschreiben können Sie mit unten stehendem Link herunterladen.
Alles Wissenswerte zum Widerspruchsrecht haben die Datenschutzaufsichtsbehörden in einer Handreichung zusammengestellt, die Sie auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg finden.

