Melderegisterauskunft
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Einfache Melderegisterauskünfte (Name, Vorname,Doktorgrad, Adresse) können persönlich oder formlos schriftlich beantragt werden. Mindestens drei Kriterien (z.B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum oder frühere Anschrift) müssen genannt werden. Die Gebühr muss in Form von Einzugsermächtigung; Scheck oder Bargeld mit der Anfrage beigefügt werden.
Ab 01.01.2007 ist diese Auskunft auch per Internet über das Meldeportal Baden-Württemberg erhältlich. Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an "Behörden, öffentliche- und nicht öffentliche Stellen" erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentliche Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften.
§ 32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über das Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen.
Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden.
Erweiterte Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Adresse, Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeiten, fühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag und -ort) sind schriftlich oder zur Niederschrift zu beantragen. Das berechtigte oder rechtliche Interesse ist nachzuweisen.
Gebühren
- einfache Auskünfte je gesuchte Person: 10 Euro
- erweiterte Auskünfte je gesuchte Person: 15 Euro
