Lebensmittelüberwachung

Die Lebensmittelkontrolle als ein Kernstück des Verbraucherschutzes hat die Aufgabe, Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, die von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen  (z.B. Geschirr, Verpackungsmaterial für Lebensmittel, Spielwaren, Scherzartikel, Schmuck und Wasch- und Reinigungsmittel für den häuslichen Gebrauch) und auch Kosmetika ausgehen können, zu schützen.

Die Produkte müssen den gesetzlichen Anforderungen bei Herstellung, Verarbeitung und Verkauf genügen, gesundheitlich einwandfrei und richtig gekennzeichnet sein. Lebensmittelkontrolle heißt zudem, gesundheitsschädliche Lebensmittel aus dem Verkehr zu nehmen und Sanktionen zu veranlassen, die von Ordnungswidrigkeitsanzeigen über Betriebsschließungen bis zu Strafanzeigen reichen.


Lebensmittelkontrolle bedeutet in der Praxis:

  • Regelmäßige Betriebskontrollen, die grundsätzlich ohne Vorankündigung erfolgen. Die notwendige Kontrollfrequenz für einen Lebensmittelbetrieb wird durch eine so genannte Risikobewertung festgelegt. Je nach Einstufung bzw. Risikoklasse erfolgen die Überwachungsbesuche in Frequenzen zwischen einer Woche und fünf Jahren.
  • Verfolgung von Hinweisen von Verbrauchern zu unhygienischen Zuständen in Lebensmittelbetrieben sowie Beschwerden über nicht einwandfreie Lebensmittel.
  • Beratung von Gewerbetreibenden, Veranstaltern und Vereinen zu Fragen "rund um das Lebensmittel" sowie zu den baulichen und hygienischen Anforderungen an Gewerbebetriebe.
  • Erhebung des gesetzlichen Solls an Lebensmittelproben - 1.700 Proben pro Jahr, die in der Regel unangekündigt erhoben werden.
  • Anlassbezogene Kontrollen bei Veranstaltern wie dem Maimarkt, dem Stadtfest, Straßen- und Vereinsfesten, bei Messen und Märkten.

Bürgerinnen und Bürger können Beschwerdeproben von möglicherweise verdorbenen Lebensmitteln bei der Abteilung Verbraucherschutz in K7 abgeben. Von dort wird die Untersuchung der Proben in die Wege geleitet.

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Weitere Informationen

Abteilung Verbraucherschutz
K 7
68159 Mannheim

Öffnungszeiten:
Montag 8 - 14 Uhr
Dienstag, mittwoch und Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 18 uhr

Öffnungszeiten
Marktplatzwache F1, 5a:

Montag - Freitag 7 - 23:30 Uhr
Samstag 10 - 23:30 Uhr

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