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Mittwoch, 10. März 2010 |
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Fachbereich Baurecht und Umweltschutz
Umweltzone/Umweltplakette
Fachbereich Baurecht und UmweltschutzUmweltzone/UmweltplaketteAllgemeine Informationen1. Wo bekommt man eine Umweltplakette? Die Umweltplakette erhalten Sie bei den 16 Bürgerdiensten in Mannheim,
allen Zulassungsstellen, beim Fahrer von älteren Fahrzeugen sind aufgerufen, die kommenden Wochen zur Nachrüstung der Abgastechnik zu nutzen. Bei Dieselfahrzeugen kann durch den nachträglichen Einbau eines Russpartikelfilters der Feinstaubausstoß um mindestens 30 % bei PKW und mindestens 60 % bei LKW verringert werden. Die Nachrüstung der PKW wird mit einem Steuerbonus von 330 Euro gefördert.
Die bisherige Nachfrage nach Rußfiltersystemen ist bisher eher verhalten gewesen. Das Umweltministerium hat deshalb Ende Januar 2008 eine Nachrüstkampagne gestartet, um auf die vielfältigen Möglichkeiten aufmerksam zu machen. Auch bei der Mehrzahl der Benzinfahrzeuge ist es möglich, mit vertretbarem Aufwand die Abgastechnik auf einen neueren Stand zu bringen. In vielen Fällen ist damit die nächst höhere EURO-Abgasnorm erreichbar. Dadurch kann sich die jährliche Kfz-Steuer verringern. 2. Luftreinhalte- und Aktionsplan In Baden-Württemberg hat das Umweltministerium die Regierungspräsidien mit der Erstellung der Luftreinhalte- und Aktionspläne (LRP) beauftragt. Der LRP für Mannheim wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim erarbeitet, mit dem Ziel der Minderung der Immissionsbelastung von Feinstaub und Stickstoffdioxid. Die Offenlage fand im Herbst 2005 statt. Gemeinderat und der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) befassten sich mit dem Plan, der im März 2006 vom Regierungspräsidium Karlsruhe veröffentlicht wurde. Kernpunkt des LRP ist ein Bündel von 19 Maßnahmen, die eine Reduzierung der genannten Belastungen bewirken sollen. Hierzu gehört die Einführung einer Umweltzone mit gestaffelten Fahrverboten.
Die aktuellen Messwerte für Mannheim und ganz Baden-Württemberg
erhalten Sie bei der 3. Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) Die Kennzeichnungsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt vom 16.10.2006 offiziell verkündet. Eine erste grobe Abgleichung hatte ergeben, dass von den in Mannheim zugelassenen rund 153.900 Fahrzeugen insgesamt ca. 11.000 betroffen sind, darunter etwa 2.300 in der Umweltzone, der Rest im übrigen Stadtgebiet. Im Laufe des 1. Quartals 2007 mahnten immer mehr Länder Verbesserungen an der Kennzeichnungsverordnung an und machten deutlich, dass bis zur Änderung der Verordnung keine Fahrverbote in den Umweltzonen verfügt werden. Die endgültige Kennzeichnungsverordnung wurde am 7. Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderung hat ergeben, dass Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator der ersten Generation (sog. US-Kat), bestimmte Nutzfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung sowie Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen generell von den Fahrverboten ausgenommen sind. 4. Plakettenpflicht ab dem 1. März 2008 Am 31.10.07 einigten sich Frau Umweltministerin Gönner, die Präsidenten der vier Regierungspräsidien Baden-Württembergs sowie die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in einem Gespräch auf den 1.März 2008 für die Einführung der ersten Fahrverbote für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik. Umweltzonen gab es in Baden-Württemberg zuletzt bereits in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Reutlingen, Ludwigsburg, Tübingen, Schwäbisch Gmünd, Leonberg, Herrenberg, Mühlacker, Ilsfeld und Pleidelsheim. Ab dem 1. Januar 2010 kamen folgende Umweltzonen hinzu: Freiburg, Heidelberg und Pfinztal. Informationen zu Ausnahmen von der Plakettenpflicht Weiterführende Links zur Feinstaubplakette und zur Nachrüstung:
Umweltplakette online Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet unter www.stuttgart.de/feinstaub-plaketten einen bundesweit nutzbaren Online-Service zur Bestellung von Feinstaubplaketten an. Diese kosten 6,- €, der Versand ist kostenfrei und die Zahlung erfolgt per Lastschrift oder Kreditkarte. (Hinweis: Als Halter eines nicht in Stuttgart zugelassenen Fahrzeugs (nur national) ersetzen Sie dazu den voreingestellten Buchstaben S- durch den/die Buchstabe(n) Ihres Kennzeichens.)
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