Politik & Verwaltung
Ämter und Eigenbetriebe
Auf die fünf Dezernate der Mannheimer
Stadtverwaltung verteilen sich insgesamt 19
Fachbereiche, 9 Ämter und 6 Eigenbetriebe. Hinzu kommen zahlreiche
Beteiligungen.
Diese genannten Organisationseinheiten definieren sich wie
folgt:
Fachbereich: Organisationseinheit mit einem
möglichst in sich abgeschlossenem Geschäftsbereich, d.h. mit
Ergebnisverantwortung für bestimmte Zielgruppen und
Produktbereiche. Ein Fachbereich wird idealerweise so gebildet,
dass die Geschäftsprozesse zur Leistungserbringung möglichst
innerhalb des Fachbereiches laufen, was zu einer objektorientierten
Ausrichtung der Aufbau- und Ablauforganisation führt und
Schnittstellen zu anderen Organisationseinheiten soweit wie möglich
vermeidet. Die Größe des Fachbereiches ist so angelegt, dass er
hinsichtlich seiner Fach- und Ressourcenverantwortung groß genug
ist, um sich selbst auch bei veränderten internen oder externen
Anforderungen selbstständig anpassen zu können.
Amt : “Klassische“ Organisationsform in der
öffentlichen Verwaltung. Ämter sind in der Regel kleiner als
Fachbereiche und haben oftmals eine weniger prozess- bzw.
produktorientierte Struktur.
Eigenbetrieb: Nach dem Eigenbetriebsgesetz
können Gemeinden und Landkreise ihre wirtschaftliche Unternehmen
oder sonstige Unternehmen und Einrichtungen, die ganz oder zum Teil
aus Entgelten gedeckt werden, als Eigenbetriebe führen. Sie haben
keine eigene Rechtspersönlichkeit und werden als Sondervermögen
geführt (d.h. außerhalb des Haushaltsplanes der Gemeinde/des
Landkreises) Besondere Merkmale sind die finanzwirtschaftliche
(Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Jahresabschluss) und
organisatorische Selbstständigkeit. Handlungsgrundlage für einen
Eigenbetrieb ist die Betriebssatzung; Organe sind die
Betriebsleitung, der Betriebsausschuss, der Gemeinderat und der
(Ober-)Bürgermeister.
Stabsstellen: Sind Einzelpersonen oder
kleinere Teams, die außerhalb der Linienorganisation stehen und
einer Leitungsfunktion (z.B. Oberbürgermeister) direkt unterstellt
sind. Hauptaufgabe ist die Unterstützung und Zuarbeit dieser
übergeordneten Führungskraft, in der Regel ohne eigene
Entscheidungsbefugnis.