Notfallblatt der Stadt Mannheim
Erstes Gebot bei Gefahr Ruhe bewahren - schnell handeln
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Bis zum Eintreffen der Hilfsdienste sollten Sie selbst helfen
können. Nehmen Sie deshalb an einem Lehrgang über lebensrettende
Sofortmaßnahmen teil. Sie können dann richtig reagieren, weil Sie
wissen wie
Meldung im Gefahrenfall
Was ist passiert? Art und Ausmaß des Ereignisses
Wo ist etwas passiert? Ort des Ereignisses: (Stadtteil,
Straße, Hausnummer, Stockwerk)
Wie viele? Beteiligte, Notfallpatienten
Welche Verletzungen?
Wer meldet? Namen und Rückrufnummer
Erstinformation bei Gefahrensituationen
Verhalten bei ungewöhnlichen
Geruchswahrnehmungen
Wahrnehmungen im Freien
Geschlossene Gebäude aufsuchen
Obere Stockwerke aufsuchen. Treppen, keine Aufzüge
benutzen
Fenster und Türen schließen aber nicht zuschließen
Offenes Feuer vermeiden
Kinder ins Haus rufen, Nachbarn verständigen, Passanten
aufnehmen
Verhalten bei ungewöhnlichen Geruchswahrnehmungen oder
Chemieunfällen (Unfälle mit gefährlichen Stoffen bei Transporten
oder Industrieanlagen).
Nasse Tücher vor Mund und Nase halten; Wasser
bevorraten
Tiere in Sicherheit bringen
Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten (auch in
Fahrzeugen)
Polizei oder Feuerwehr verständigen
Lautsprecherdurchsagen beachten und Rundfunkgeräte einschalten.
(Fenster und Türen ggf. kurzfristig öffnen)
Wahrnehmung in Gebäuden
Offenes Feuer vermeiden. Kein Feuerzeug anzünden, nicht
rauchen
Fenster und Türen öffnen. Durchzug machen.
Zündfunken vermeiden, keine Elektroschalter betätigen; keine
Klingel betätigen, darauf achten, dass kein Fremder die Klingel
benutzt; Telefon: Hörer weder abnehmen noch auflegen; kein
Mobiltelefon benutzen
Verhaltensregeln bei Gasaustritt in Gebäuden (Erdgas, Propan,
Butan), erkennbar am typischen Gasgeruch
Hände und Schuhsohlen befeuchten (statische Elektrizität)
Gashähne, ggf, Haupthahn schließen
Andere Personen durch Rufen verständigen; helfen Sie kranken,
älteren und ausländischen Mitbewohnern
Von Telefon außerhalb des Gefahrenbereichs anrufen: Polizei oder
Feuerwehr
Gebäude über Treppe verlassen, Aufzug nicht betätigen
Verhalten bei anderen Gefahren
Feuer
Feuerwehr alarmieren
Andere gefährdete Personen warnen
Verletzte retten. Kindern, Älteren und Behinderten helfen
wenn ohne Gefahr möglich: Selbsthilfemaßnahmen,
Löschversuche
Verhalten bei Ausbruch eines Brandes (Achtung: Auch Rauch ist
gefährlich!)
Türen geschlossen halten um Verqualmung zu vermeiden. Bei
Rauchentwicklung gebückt gehen.
Gebäude zügig über Treppen verlassen. Keine Aufzüge benutzen, da
Erstickungsgefahr
Nasse Tücher vor Mund und Nase halten
Gefahrverdächtige Funde und Beobachtungen
mögliche Gefahren durch Explosiv-, Gift- und Schadstoffe; auch
in Gewässern. Munition, Blindgänger, Sprengstoff, Druckgasbehälter.
Gefäße mit unbekanntem Inhalt.
Abstand halten, andere warnen und fernhalten. Kinder und Tiere
beaufsichtigen
Feuerwehr oder Polizei alarmieren
Unfälle durch Elektrizität
bei Haushaltsspannung (230/380 Volt)
Stromkreis abschalten (Schalter, Stecker oder Sicherungen), erst
dann Verunglückte retten oder (bei Nichtabschaltung) mit
isolierenden Hilfsmitteln (Gummihandschuhe) Verunglückte bergen
Wasser fernhalten, solange Spannung nicht abgeschaltet und
Anlage nicht geerdet (Gefahr durch Reststrom)
Rettungsdienst alarmieren
sofortige Wiederbelebung mit Atemspende und
Herz-Druckmassage
bei Hochspannungs-/Starkstromanlagen (Freileitungen, Erdkabel,
Bahnstrom, Transformatoren)
Abstand halten (Strom kann mehrere Meter überschlagen)
Technische Hilfe nur durch Fachkundige
Feuerwehr bzw. Störungsstelle der Stadtwerke zur
Stromabschaltung alarmieren
Was können Sie vorsorglich tun?
Außer den vorstehenden Ratschlägen für akute Notfälle empfehlen
sich folgende vorbeugende Maßnahmen zur jährlichen Kontrolle:
Fluchtwege freihalten (auch Dachböden. Keller und Höfe
entrümpeln)
Hauptabsperrhähne und Hauptschalter für Gas, Wasser,
Elektrizität sowie Klima- und Lüftungsanlagen funktionsfähig und
zugänglich halten (Überprüfung von Gashähnen und anderen
Energiezuführungen nur durch Fachleute).
Feuerlöscher freihalten und sich mit Funktionsweise vertraut
machen (zweijährliche Überprüfung durch Sachkundige notwendig).
Stets griffbereit, zugänglich oder einsatzfähig sollten
sein:
Dokumente und Wertsachen (aber trotzdem einbruchsicher
verwahren)
Krankenversicherungsausweis
Notfallausweis mit Eintragungen der Blutgruppe,
Arzneimittelverträglichkeiten.
Impfungen und Krankheiten (Ausstellung durch Hausarzt).
Hausapotheke mit Erste-Hilfe-Ausrüstung. Vorrat persönlich
lebensnotwendiger Arzneimittel. Alter überprüfen (Merkblatt in
Apotheken).
Transistorradio und Taschenlampe (Ersatzbatterien vorrätig
halten und jährlich erneuern; kühl und trocken lagern).
Hartgeldbestand für evtl. Münztelefonbenutzung, bzw.
Telefonkarte
Strapazierfähige Kleidung und Schuhwerk für alle Wetterlagen und
Jahreszeiten
Grundsätzlich gilt, daß bei akuten Gemeingefahren stets eine
Unterrichtung und Bekanntgabe von Verhaltensregeln durch
Rundfunk/Fernsehen erfolgt. Bei Gefahren dagegen, die sich
allmählich entwickeln und keine unverzügliche Abwehr erfordern,
wird die Bevölkerung auf andere Weise informiert. Dies trifft
besonders für Umweltgefährdungen aller Art, einschließlich der
Gefährdung durch Radioaktivität zu (Einrichtung eines
Bürgertelefons).
Lebensmittel und Trinkwasser
Für den Fall, dass durch länger andauernde Naturereignisse
(Schneekatastrophe o. ä.) Störungen der Lebensmittel- und
Trinkwasserversorgung auftreten, sollten Sie sich einen Notvorrat
für 14 Tage anlegen. Dieser Hinweis bezieht sieh auch auf den
besonderen Bedarf von Kindern, Älteren, Kranken usw.