Stadt Mannheim: Leben im Quadrat Samstag, 13. März 2010 Inhalt
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 Notfallblatt der Stadt Mannheim

 Erstes Gebot bei Gefahr Ruhe bewahren - schnell handeln

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Bis zum Eintreffen der Hilfsdienste sollten Sie selbst helfen können. Nehmen Sie deshalb an einem Lehrgang über lebensrettende Sofortmaßnahmen teil. Sie können dann richtig reagieren, weil Sie wissen wie

  • eine Unfallstelle abgesichert

  • ein Unfall gemeldet wird 

  • Verletzte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes vor gesundheitlichen Schäden bewahrt werden können.

 

Meldung im Gefahrenfall

  • Was ist passiert? Art und Ausmaß des Ereignisses

  • Wo ist etwas passiert? Ort des Ereignisses: (Stadtteil, Straße, Hausnummer, Stockwerk)

  • Wie viele? Beteiligte, Notfallpatienten

  • Welche Verletzungen?

  • Wer meldet? Namen und Rückrufnummer

 

Erstinformation bei Gefahrensituationen

  • Auf Lautsprecherdurchsagen achten 

  • Rundfunkgerät einschalten

    • SWR (Kurpfalzradio) 104,1 MHz

    • SWR 3 101,1 MHz

    • RPR 103,6 MHz

    • Radio Regenbogen 102,8 MHz

  • Fernsehgerät einschalten

    • Rhein-Neckar-Fernsehen RTL

    • Regionalprogramm der ARD

    • RNF-Plus 

  • Video-Text

    • Tafel 112/113 (Südwest-Text)

    • Tafel 194 (Südwest-Text)

    • Tafel 800 (Südwest-Text) -Hochwasserstände- 

  • Internet

 

Wichtige Telefonnummern

Polizei:
110
Kriminalpolizei, Dauerdienst
174 35 51 
174 35 52 
174 35 55
Feuerwehr:
112
Feuerwehrleitstelle:
32 888 0
Rettungsdienst/Notarzt:
192 22
Krankentransport:
192 22
Umwelttelefon:
293-74 22
Störungsstelle des Versorgungsunternehmens/Stadtwerke
0 800 / 290 10 00
Ärztliche Notdienste
Mannheim: 
Cheliusstr.6 
68167 Mannheim
192 92
Heidelberg: 
Alte Eppelheimerstr.35 
69115 Heidelberg
06221 / 192 92
Lampertheim
06206 / 514 34
Ludwigshafen
57 10 51 u. 57 10 52
Schwetzingen: 
Markgrafenstr.2/9 
68723 Schwetzingen
06202 / 192 92
Viernheim
06204 / 780 00
Weinheim: 
Hauptstr.88/Eing. Institutstr. 
69469 Weinheim
06201 / 192 92
Ärztlicher Akut-Dienst für Privatpatienten und Selbstzahler – PrivAD
01805 / 304 505
Vergiftungszentrale/Giftnotrufzentrale:
Freiburg (zuständig für Baden-Württemberg)
0761 / 19240
Mainz (zuständig für Hessen und Rheinland-Pfalz)
06131 / 19240
Hotline für englischsprachige Alcoholics Anonymous Meetings
01803- AA HELP oder 01803-22 42 57. Ein Anruf kostet 9ct/min.
Zentraler Notfalldienst der Zahnärzte:
Montag - Sonntag von 20.00 - 6:00 Uhr
0621 81020
Mittwoch und Freitag von 14:00 - 18:30 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 9:00 - 12:00 und von 18:00 - 19:00 Uhr
0621 81020
Link öffnet neues Fenster: Ärzte im Raum Mannheim (Ärztekammer Baden-Württemberg)

Verhalten bei ungewöhnlichen Geruchswahrnehmungen

Wahrnehmungen im Freien

  • Geschlossene Gebäude aufsuchen

  • Obere Stockwerke aufsuchen. Treppen, keine Aufzüge benutzen 

  • Fenster und Türen schließen aber nicht zuschließen

  • Offenes Feuer vermeiden 

  • Kinder ins Haus rufen, Nachbarn verständigen, Passanten aufnehmen

Verhalten bei ungewöhnlichen Geruchswahrnehmungen oder Chemieunfällen (Unfälle mit gefährlichen Stoffen bei Transporten oder Industrieanlagen).

  • Nasse Tücher vor Mund und Nase halten; Wasser bevorraten 

  • Tiere in Sicherheit bringen 

  • Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten (auch in Fahrzeugen) 

  • Polizei oder Feuerwehr verständigen 

  • Lautsprecherdurchsagen beachten und Rundfunkgeräte einschalten. (Fenster und Türen ggf. kurzfristig öffnen)

Wahrnehmung in Gebäuden

  • Offenes Feuer vermeiden. Kein Feuerzeug anzünden, nicht rauchen

  • Fenster und Türen öffnen. Durchzug machen. 

  • Zündfunken vermeiden, keine Elektroschalter betätigen; keine Klingel betätigen, darauf achten, dass kein Fremder die Klingel benutzt; Telefon: Hörer weder abnehmen noch auflegen; kein Mobiltelefon benutzen

Verhaltensregeln bei Gasaustritt in Gebäuden (Erdgas, Propan, Butan), erkennbar am typischen Gasgeruch

  • Hände und Schuhsohlen befeuchten (statische Elektrizität)

  • Gashähne, ggf, Haupthahn schließen 

  • Andere Personen durch Rufen verständigen; helfen Sie kranken, älteren und ausländischen Mitbewohnern 

  • Von Telefon außerhalb des Gefahrenbereichs anrufen: Polizei oder Feuerwehr 

  • Gebäude über Treppe verlassen, Aufzug nicht betätigen

 

Verhalten bei anderen Gefahren

Feuer

  • Feuerwehr alarmieren 

  • Andere gefährdete Personen warnen

  • Verletzte retten. Kindern, Älteren und Behinderten helfen

  • wenn ohne Gefahr möglich: Selbsthilfemaßnahmen, Löschversuche

Verhalten bei Ausbruch eines Brandes (Achtung: Auch Rauch ist gefährlich!)

  • Türen geschlossen halten um Verqualmung zu vermeiden. Bei Rauchentwicklung gebückt gehen.

  • Gebäude zügig über Treppen verlassen. Keine Aufzüge benutzen, da Erstickungsgefahr

  • Nasse Tücher vor Mund und Nase halten

Gefahrverdächtige Funde und Beobachtungen

  • mögliche Gefahren durch Explosiv-, Gift- und Schadstoffe; auch in Gewässern. Munition, Blindgänger, Sprengstoff, Druckgasbehälter. Gefäße mit unbekanntem Inhalt.

  • Abstand halten, andere warnen und fernhalten. Kinder und Tiere beaufsichtigen

  • Feuerwehr oder Polizei alarmieren

Unfälle durch Elektrizität

  • bei Haushaltsspannung (230/380 Volt)

    • Stromkreis abschalten (Schalter, Stecker oder Sicherungen), erst dann Verunglückte retten oder (bei Nichtabschaltung) mit isolierenden Hilfsmitteln (Gummihandschuhe) Verunglückte bergen

    • Wasser fernhalten, solange Spannung nicht abgeschaltet und Anlage nicht geerdet (Gefahr durch Reststrom)

    • Rettungsdienst alarmieren

    • sofortige Wiederbelebung mit Atemspende und Herz-Druckmassage

  • bei Hochspannungs-/Starkstromanlagen (Freileitungen, Erdkabel, Bahnstrom, Transformatoren)

    • Abstand halten (Strom kann mehrere Meter überschlagen)

    • Technische Hilfe nur durch Fachkundige

    • Feuerwehr bzw. Störungsstelle der Stadtwerke zur Stromabschaltung alarmieren

Was können Sie vorsorglich tun?

Außer den vorstehenden Ratschlägen für akute Notfälle empfehlen sich folgende vorbeugende Maßnahmen zur jährlichen Kontrolle:

  • Fluchtwege freihalten (auch Dachböden. Keller und Höfe entrümpeln) 

  • Hauptabsperrhähne und Hauptschalter für Gas, Wasser, Elektrizität sowie Klima- und Lüftungsanlagen funktionsfähig und zugänglich halten (Überprüfung von Gashähnen und anderen Energiezuführungen nur durch Fachleute). 

  • Feuerlöscher freihalten und sich mit Funktionsweise vertraut machen (zweijährliche Überprüfung durch Sachkundige notwendig).

Stets griffbereit, zugänglich oder einsatzfähig sollten sein:

  • Dokumente und Wertsachen (aber trotzdem einbruchsicher verwahren)

  • Krankenversicherungsausweis 

  • Notfallausweis mit Eintragungen der Blutgruppe, Arzneimittelverträglichkeiten. 

  • Impfungen und Krankheiten (Ausstellung durch Hausarzt).

  • Hausapotheke mit Erste-Hilfe-Ausrüstung. Vorrat persönlich lebensnotwendiger Arzneimittel. Alter überprüfen (Merkblatt in Apotheken).

  • Transistorradio und Taschenlampe (Ersatzbatterien vorrätig halten und jährlich erneuern; kühl und trocken lagern).

  • Hartgeldbestand für evtl. Münztelefonbenutzung, bzw. Telefonkarte

  • Strapazierfähige Kleidung und Schuhwerk für alle Wetterlagen und Jahreszeiten

Grundsätzlich gilt, daß bei akuten Gemeingefahren stets eine Unterrichtung und Bekanntgabe von Verhaltensregeln durch Rundfunk/Fernsehen erfolgt. Bei Gefahren dagegen, die sich allmählich entwickeln und keine unverzügliche Abwehr erfordern, wird die Bevölkerung auf andere Weise informiert. Dies trifft besonders für Umweltgefährdungen aller Art, einschließlich der Gefährdung durch Radioaktivität zu (Einrichtung eines Bürgertelefons).

Lebensmittel und Trinkwasser

Für den Fall, dass durch länger andauernde Naturereignisse (Schneekatastrophe o. ä.) Störungen der Lebensmittel- und Trinkwasserversorgung auftreten, sollten Sie sich einen Notvorrat für 14 Tage anlegen. Dieser Hinweis bezieht sieh auch auf den besonderen Bedarf von Kindern, Älteren, Kranken usw.