Stadt Mannheim: Leben im Quadrat Freitag, 12. März 2010 Inhalt
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 004 Hebammenschule und Entbindungshaus N 6

Stadtpunkte - Mannheimer Geschichte vor Ort

Tafel in N6

Hebammenschule und Entbindungshaus N 6

  • Kategorie 1: Festung – Planstadt – Residenz

Zur Verbesserung des Hebammenwesens in der Kurpfalz lässt Kurfürst Karl Theodor (1724-1799) 1766 ein Entbindungshaus im heutigen Quadrat N 6 einrichten. Ledigen Schwangeren droht eine Gefängnisstrafe, nur im so genannten Accouchement können sie straffrei entbinden, wenn sie bereit sind, ihren Körper für die praktische Ausbildung der weiblichen und männlichen Geburtshelfer zur Verfügung zu stellen.

Allerdings sind die räumlichen und hygienischen Bedingungen im Entbindungshaus katastrophal: In drei engen und feuchten Räumen stehen zwölf Betten, die sich jeweils zwei Frauen mit ihren Neugeborenen teilen. Strohsäcke und Decken werden nur selten gewechselt. Der Mannheimer Arzt und Medizinalreformer Franz Anton Mai (1742-1814) fordert zusammen mit seinem Kollegen Lorenz Fischer (1743-1811) immer wieder – vergeblich – Verbesserungen für die von beiden betreute Anstalt. Aus ihrer Sicht ist ein gut ausgestattetes und geführtes „Accouchement“ ein „Vorbeugungsmittel wider den Kindsmord“, zu dem viele ledige Mütter ihrer Ausgrenzung wegen getrieben werden, während die „Schwängerer“ zumeist keine Konsequenzen zu fürchten haben.

Stückgießerei
Planskizze des Grundstücks
Franz Anton Mai
Bestrafung von Kindsmörderinnen

Abbildungen

Von links nach rechts:

  • Stückgießerei (links) und ehemaliges Entbindungshaus (rechts), 1862. Das Entbindungshaus befindet sich in der ehemaligen Remise des gegenüberliegenden Kanonengießhauses, wo vorher Kohlen lagerten. (Reiss-Engelhorn-Museen, Mannheim)

  • Das im 18. Jahrhundert am Stadtrand gelegene Gebiet des heutigen Quadrates N 6 wird im Volksmund „Die sieben Todsünden“ genannt. (Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv, Karlsruhe)

  • Franz Anton Mai kümmert sich auch um die Insassen des Zucht- und Waisenhauses in Q 6 und streitet sich mit seinen Kollegen im Consilium Medicum immer wieder heftig über sozialmedizinische Fragen. (Reiss-Engelhorn-Museen, Mannheim)

  • Bestrafung von Kindsmörderinnen im 18. Jahrhundert. Bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts ist es unumstritten, dass eine Kindsmörderin zum Tod verurteilt wird. Erst das geschärfte soziale Bewusstsein im Zeitalter der Aufklärung führt dazu, dass über die Hintergründe für dieses Verbrechen und mögliche vorbeugende Maßnahmen nachgedacht wird.