Fischereischeine

Wer in Baden-Württemberg oder in einem anderen Bundesland die Fischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung.

Fischerprüfung

Die Fischereiprüfung wird jeweils immer am zweiten Freitag im November abgehalten. Nach § 16 der Landesfischereiverordnung müssen die Prüfungsteilnehmer/-innen einen vom Ministerium Ländlicher Raum anerkannten Lehrgang von mindestens 30 Stunden besucht haben. Als anerkannt gelten nur Lehrgänge, die von anerkannten Lehrgangsleitern abgehalten werden.

Ausstellung des Fischereischeins

Der Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines erfolgt bei den Bürgerdiensten. Dabei sind folgende Möglichkeiten gegeben: (Stand 01.11.2009)

  • Jugendfischereischein vom vollendeten zehnten bis sechzehntem Lebensjahr (ohne Prüfung) 12,50 €
  • Fischereischein auf Lebenszeit 30,00 € zuzüglich der Fischereischeinabgabe
  • Jährliche Zahlung 8,00 €
  • Abgabenzahlung 5 Jahre 40,00 €
  • Abgabenzahlung 10 Jahre 80,00 €
  • Fischereischein für Besucher 15,00 €
  • US-Fischereischein auf Lebenszeit 30,00 €
  • Zweitfertigung bei Verlust 10,00  €
  • Jahresfischereischein (Ausnahme) zuz. 20,00 €
  • Verwaltungsgebühr Verlängerung 10,00 €
Antrag auf Verlängerung des bisherigen Fischereischeins

Ein Antrag auf Verlängerung des bisherigen Fischereischeines ist persönlich zu stellen. Bitte bringen Sie dazu den früher ausgestellten Fischereischein sowie Personalausweis oder Reisepass mit. Bei einer Neuausstellung ist grundsätzlich das staatliche Fischerprüfungszeugnis, ein Lichtbild sowie die Ausweisdokumente erforderlich. Tel.: 0621 4842373 (für Rückfragen)

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Bürgerdiensten.

Ansprechpartner für den Bereich Mannheim:

Badischer Sportfischer-Verband e.V.

Feldstr. 130
68259 Mannheim
Tel. 0621 7179430

Geschäftszeiten: Dienstag und Donnerstag 18:00 - 20:00 Uhr. Weitergehende Informationen dazu erhalten Sie bei Herrn Gerber, Tel. 0621-102362 oder 0160-91521758,

E-Mail: HGerber102362 [at] aol [dot] com.

Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt in der Regel durch den Lehrgangsleiter (auch direkt durch den Bewerber möglich) mindestens einen Monat vor der Prüfung. Die Prüfungsgebühr beträgt € 25.