Grundsteuer: Aufkommensneutralität erzielt
Nach der bundesweiten Grundsteuerreform hatten auch in Mannheim steuerpflichtige Bürger im Januar 2025 ihre neuen Grundsteuerbescheide erhalten. Nun liegt das erste offizielle Jahresergebnis der „neuen Grundsteuer“ vor und bestätigt: Die Stadt Mannheim hat ihr Ziel der Aufkommensneutralität erreicht. Die Erträge aus der Grundsteuer belaufen sich für 2025 auf insgesamt 73,9 Mio. Euro.
„Wir hatten uns bei der Berechnung unserer neuen Hebesätze zum Ziel gesetzt, mit den Grundsteuererträgen eine maximale Abweichung von 2 Mio. Euro im Vergleich zu den Vorjahren zu erreichen. Mit dem nun offiziellen Ergebnis liegen wir also exakt innerhalb dieses von uns avisierten Spielraums. De facto haben wir sogar rund 970.000 Euro und damit 1,3 % weniger erzielt als im Jahr 2024“, konstatiert Bürgermeister und Kämmerer Dr. Volker Proffen und unterstreicht damit seine in der Vergangenheit getätigte Aussage, die Stadt Mannheim wolle sich nicht an der Grundsteuerreform bereichern.
Das konkrete Jahresergebnis 2025 beträgt für die Grundsteuer A 45.064 Euro, für die Grundsteuer B 73.858.752 Euro – insgesamt damit 73.903.816 Euro. Das Jahresergebnis 2024 betrug 74.877.000 Euro.
Prozentual gesehen zahlen nach der Reform 55 % der steuerpflichtigen Mannheimer weniger Grundsteuer, 45 % zahlen mehr als im Jahr 2024.
Die Basis der neuen Grundsteuer errechnet sich seit der Grundsteuerreform aus den Bodenrichtwerten multipliziert mit den jeweiligen Grundstücksflächen. Der Wert des auf dem Grundstück stehenden Gebäudes ist im Gegensatz zum alten Grundsteuerrecht nicht mehr relevant.
Im Januar 2025 hatte die Stadt Mannheim an rund 96.000 Haushalte die neuen Grundsteuerbescheide versandt. Parallel dazu richtete sie eigens eine Hotline für Rückfragen aus der Bürgerschaft ein. In den Stoßzeiten waren acht Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen in der Hotline aktiv, um den Steuerpflichtigen ihre Fragen zu beantworten. Seither wurden ca. 2.000 Telefonate mit Steuerpflichtigen zum Thema Grundsteuerreform geführt. Die durchschnittliche Gesprächsdauer bei den unterschiedlichen steuerlichen Fragestellungen betrug 15 bis 30 Minuten pro Anruf.
Gleichzeitig konnte man über die Hotline auch bei Fragen zu Stundungsmodalitäten mit der zuständigen Stelle des Fachbereichs verbunden werden. Insgesamt wurden im Jahr 2025 40 Stundungsanträge gestellt, 18 Anträgen wurde entsprochen.
Hintergrund der Neuregelung des Grundsteuerrechts war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es stufte die vorherige Berechnung als verfassungswidrig ein, da sie „völlig überholt“ und ungerecht sei. In der Folge wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt. Dabei wurde auch beschlossen, dass die Bundesländer vom Bundesgesetz abweichen und eigene Grundsteuergesetze verabschieden können.
Baden-Württemberg hatte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und für das Land eine neue, einheitliche Regelung gefunden. Lediglich die Hebesätze konnten von den Kommunen eigenständig festgelegt werden – so auch bei der Stadt Mannheim.
„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei haben sich von Anfang an sehr intensiv mit dem Thema befasst – von der Vorbereitung, über die Umsetzung bis hin zur Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Dafür danke ich Ihnen. Und ich möchte an dieser Stelle auch nochmal betonen: Das Ergebnis, das uns nun vorliegt, zeigt, dass wir insbesondere bei der Neuberechnung der Hebesätze genau richtig gelegen haben – ganz anders als das Land, aus dessen Sicht wir eine andere Höhe hätten ansetzen sollen.“
Für Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Mit ihr werden wichtige öffentliche Leistungen finanziert. So fließen die Gelder unter anderem in die Infrastruktur, in Soziales sowie in Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Weitere Informationen zum Thema Grundsteuerreform finden Sie hier.