Workshop 4 - Freizeit und Kultur

Inhalte und Ziele:

Entwicklung von Ideen und Lösungsvorschlägen zur Schaffung von „Inklusiven Freiräumen“ für Menschen mit und ohne Behinderung in Mannheim. Die geladenen Experten/innen sollen dies auch im Hinblick auf die Bewerbung der Stadt Mannheim als Kulturhauptstadt 2020 betrachten und die Frage beantworten, inwieweit die Stadt auch auf dem Weg ist, eine inkludierende Kulturhauptstadt zu werden. Dabei werden die überregionalen theoretischen, aber auch praktischen Impulse und Erfahrungen von Frau Professor Elisabeth Braun sehr hilfreich sein.

Aus den sich aus der Darstellung der „Best-Practice-Beispiele“ und der einleitenden Fragestellung ergebenden moderierten Diskussion der Referenten und Workshop-Teilnehmer entwickeln wir gemeinsame Ideen und Lösungsvorschläge zur Schaffung von „Inklusiven Freiräumen“ für Menschen mit und ohne Behinderung in Mannheim.

Artikel 30 der UN-Konvention: Kultur und Freizeit

Menschen mit Behinderungen haben wie alle anderen Menschen das Recht, dass sie bei allen kulturellen Veranstaltungen dabei sind.

Es muss möglich sein, dass sie fernsehen können, lesen können oder ins Theater gehen können.

Sie müssen Theater, Museen, Kinos, Bibliotheken und vieles andere besuchen können. Außerdem müssen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit für eigene künstlerische Tätigkeiten haben. Dabei darf es für sie keine Barrieren geben.

Die eigenen Besonderheiten von Menschen mit Behinderungen müssen von allen anerkannt werden. Zum Beispiel ist das die Gebärdensprache. Die Gebärdensprache ist eine eigene Sprache, wie zum Beispiel die deutsche Sprache.

Menschen mit Behinderungen sollen auch an allem teilnehmen können, was andere Menschen auch in der Freizeit machen, zum Beispiel Sport.

Damit Menschen mit Behinderungen an vielen Aktivitäten teilnehmen können, muss es zum Beispiel besondere Angebote und Trainerinnen und Trainer geben. Menschen mit Behinderungen dürfen gleichberechtigt mit allen andern Menschen auf jeden Sportplatz oder in jede Freizeit-Einrichtung gehen.

Alle Angebote die es im Sport und in der Freizeit gibt, sind auch für Menschen mit Behinderungen da.

Kinder mit Behinderungen müssen überall an allen Aktivitäten teilnehmen können, besonders in der Schule.

Man darf auch Erholung und Tourismus nicht vergessen. Wenn sich Menschen mit Behinderung erholen möchten, Urlaub oder eine Reise machen möchten, müssen sie genauso gleich behandelt werden, wie andere Menschen.

Referenten und Experten:

Baues, Alexander

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Mannheim

Mannheim

Braun, Prof. Elisabeth

Professorin für Sonderpädagogik, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

Ludwigsburg

Gipp, Alexander

Tausendfüßler e.V.

Mannheim

Kok, Marjolein

Musikschule Mannheim

Mannheim