Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe besteht unter anderem darin, Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen.

Nach Ermittlung des individuellen Bedarfs des jungen Menschen, werden Hilfen gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt durch den Sozialen Dienst.

Zusätzlich werden Anträge auf ganze oder teilweise Übernahme der Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagesbetreuung (Tagespflege) bearbeitet.

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Ansprechpartner

wirtschaftliche-Jugendhilfe [at] mannheim [dot] de (E-Mail)

Übernahme Elterngebühren in Kitas und Tagespflege