Umtausch in den Kartenführerschein

Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: Völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.
Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" auf Dauer in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Sofern jedoch nicht Lastkraftwagen, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden, muss der Schein nicht umgetauscht werden und bleibt somit gültig.

Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.

Gegenüberstellung Klassen:

alt neu
1 A unbeschränkt
1 A A beschränkt
1 B A 1
2 C, CE, T
2* D, DE
3 B, BE, C1, C1E
3* D 1, D1E
4 M
5 L
Mofa Mofa
Krankenfahrstühle Krankenfahrstühle

*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen

Voraussetzung: Mannheim ist Hauptwohnsitz

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Führerschein (grau/rosa)

Gebühren:
Bearbeitungsgebühr für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein 24,00 €
Auf Wunsch erfolgt eine direkte Zustellung des Kartenführerscheines von der Bundesdruckerei an Ihre Adresse.
Zusätzliche Gebühr Direktversand: 5,00 €

Den Umtausch in den Kartenführerschein können Sie bei allen Bürgerdiensten beantragen.