- Fachbereich Bürgerdienste
- Teamleiterin Zulassungsstelle:
- MariaCristobal-Torres
- E-Mail: zulassungsstelle [at] mannheim [dot] de
- Friedrich-Koenig-Str. 768167Mannheim
- Tel.: 0621 293-8538
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Umtausch in den Kartenführerschein
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: Völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.
Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" auf Dauer in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Sofern jedoch nicht Lastkraftwagen, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden, muss der Schein nicht umgetauscht werden und bleibt somit gültig.
Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.
Gegenüberstellung Klassen:
| alt | neu |
|---|---|
| 1 | A unbeschränkt |
| 1 A | A beschränkt |
| 1 B | A 1 |
| 2 | C, CE, T |
| 2* | D, DE |
| 3 | B, BE, C1, C1E |
| 3* | D 1, D1E |
| 4 | M |
| 5 | L |
| Mofa | Mofa |
| Krankenfahrstühle | Krankenfahrstühle |
*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
Voraussetzung: Mannheim ist Hauptwohnsitz
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führerschein (grau/rosa)
Gebühren:
Bearbeitungsgebühr für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein 24,00 €
Auf Wunsch erfolgt eine direkte Zustellung des Kartenführerscheines von der Bundesdruckerei an Ihre Adresse.
Zusätzliche Gebühr Direktversand: 5,00 €
Den Umtausch in den Kartenführerschein können Sie bei allen Bürgerdiensten beantragen.
