Umschreibung von Fahrerlaubnissen

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Voraussetzung: Mannheim ist Hauptwohnsitz

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Führerschein (allgemeine Fahrerlaubnis, falls vorhanden)
  • Dienstführerschein oder Bescheinigung vom Dienstherren (die Bescheinigung ist zu erbringen, wenn Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden)

Gebühren:
Bearbeitungsgebühr Umschreibung eines Dienstführerscheines  42,60 €
 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR- Staat

Gilt für Führerschein aus einem der folgenden Staaten:

  • EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
  • EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen.

Voraussetzung: Mannheim ist Hauptwohnsitz

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Gültiger ausländischer Führerschein im Original
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines. Dieser separate Nachweis zur Berechnung der Probezeit ist nur vorzulegen, wenn sich der Besitzstand nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt.
  • Für die LKW- und Bus-Klassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) und wenn diese Klassen befristet sind: Gesundheitsnachweis und Nachweis über das Sehvermögen (s. Erweiterung Klasse C/D)

Gebühren:
Bearbeitungsgebühr Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis aus einem EU/EWR-Staat 35,00 €

 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis Drittstaat

Voraussetzung: Mannheim ist Hauptwohnsitz

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Gültiger ausländischer Führerschein im Original
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines. Dieser separate Nachweis zur Berechnung der Probezeit ist nur vorzulegen, wenn sich der Besitzstand nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt.
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins
  • Für die LKW- und Bus-Klassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) und wenn diese Klassen befristet sind: Gesundheitsnachweis und Nachweis über das Sehvermögen (s. Erweiterung Klasse C/D), sowie Benennung der Fahrschule bei der Sie sich angemeldet haben.

Gebühren:

Umschreibung prüfungspflichtig  42,60€
 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus den USA/Kanada/Australien

Aufgrund sehr differenzierter Erteilungsvoraussetzungen, empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit der Führerscheinstelle.

Ansprechpartner erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:

  • 0621/293-8513
  • 0621/293-8515
  • 0621/293-8507

 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis Anlage 11-Staaten

Gilt für Führerscheine aus folgenden Staaten: Andorra, Französisch-PolyneSien, Guernsey, Insel Man, Israel, Japan, Jersey, Kroatien, Monaco, Neukaledonien, Neuseeland, San Marino, Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea (=Republik Korea), Taiwan, Neuseeland, Taiwan und Südkorea.

Voraussetzung: Mannheim ist Hauptwohnsitz

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Gültiger ausländischer Führerschein im Original
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines. Dieser separate Nachweis zur Berechnung der Probezeit ist nur vorzulegen, wenn sich der Besitzstand nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins
  • Für die LKW- und Bus-Klassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) und wenn diese Klassen befristet sind: Gesundheitsnachweis und Nachweis über das Sehvermögen (s. Erweiterung Klasse C/D)
  • Bei Führerscheinen aus Taiwan, Neuseeland Benennung der Fahrschule bei der Sie sich angemeldet haben.

Gebühren:
Umschreibung prüfungsfrei         35,00 €
Umschreibung prüfungspflichtig   42,60 €

Bitte beachten Sie:

Umschreibungen von Fahrerlaubnissen können Sie nur im Bürgerdienst Neckarstadt-Ost vornehmen lassen!

Bürgerdienst Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen
Friedrich-Koenig-Str. 7
68159 Mannheim
Tel: 0621 293-8502
Fax: 0621 293-8509
buergerdienst [dot] neckarstadt-ost [at] mannheim [dot] de (E-Mail senden)