- Fachbereich Bürgerdienste
- Bürgerservice:
- Uwe BerndSchmidt
- E-Mail: uwe-bernd [dot] schmidt [at] mannheim [dot] de
- K 768159Mannheim
- Tel.: 0621 293-3235
- Fax: 0621 293-47-3235
- http://www.mannheim.de/
Reisepass beantragen
Informationen zum e-Pass
Sie benötigen einen Reisepass? Zur Erleichterung der dazu notwendigen Formalitäten, können Sie Ihre persönlichen Daten schon vorab online an den Bürgerdienst Innenstadt/Jungbusch übermitteln und einen Termin mit dem dort zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren. Füllen Sie hierzu einfach das nachfolgende Formular aus. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0621/293-4080 gerne zur Verfügung.
Beim Bürgerdienst Innenstadt/Jungbusch müssen Sie dann natürlich noch Ihre Unterschrift leisten.
Anschrift:
K 7,
68159 Mannheim
Tel.: 0621/293-3269
Fax: 0621/293-3257
buergerdienst [dot] mitte [at] mannheim [dot] de
Öffnungszeiten:
Montag*, Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr**
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Siehe auch: Tipps für Eilige
Bezahlung der Gebühren: In bar oder mit EC-Karte möglich/behindertengerechter Zugang.
Hinweise zur Beantragung von Reisepässen
- Der Reisepass ist persönlich zu beantragen.
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Mitzubringen sind:
a. Lichtbild aus neuester Zeit, das den Anforderungen der Biometrietauglichkeit entspricht.
b. bisherige Ausweisdokumente (alter Reisepass)
c. Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
- Die Gebühren betragen 59,-- € für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben und 37,50 € für die Ausstellung an Personen welche das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (dies gilt auch für Kinder).
- Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Personen welche das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich, der Pass muß nach Ablauf neu beantragt werden.
- Bei Ausstellung von Reisepässen an Kinder muß das Einverständnis des/der Personensorgeberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Paß vorliegen. /evtl. ist die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorzulegen)
- Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen Ausweis A/B vorlegen.
