Personalausweis

Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises

Sie benötigen einen Personalausweis? Zur Erleichterung der dazu notwendigen Formalitäten, können Sie Ihre persönlichen Daten schon vorab online an den Bürgerdienst Innenstadt/Jungbusch übermitteln und einen Termin mit dem dort zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren. Füllen Sie hierzu einfach das nachfolgende Formular aus. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0621/293-4080 gerne zur Verfügung.

Beim Bürgerdienst Innenstadt/Jungbusch müssen Sie dann natürlich noch Ihre Unterschrift leisten.

Anschrift:
K 7,
68159 Mannheim
Tel.: 0621/293-3269
Fax: 0621/293-3257
buergerdienst [dot] mitte [at] mannheim [dot] de

Öffnungszeiten:
Montag*, Donnerstag                              08.00 - 18.00 Uhr**
Dienstag, Mittwoch und Freitag               08.00 - 12.00 Uhr

Siehe auch: Tipps für Eilige - ohne Termin können Sie auch bei allen anderen Bürgerdienststellen während den Öffnungszeiten den Personalausweis beantragen.

Bezahlung der Gebühren: In bar oder mit EC-Karte möglich/behindertengerechter Zugang.

Hinweise zur Beantragung von Personalausweisen

  1. Der Ausweis ist persönlich zu beantragen.
  2. Mitzubringen sind:
    a. Lichtbild aus neuester Zeit, das folgenden Anforderungen genügt:
        •    Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
        •    keine abgerundeten Ecken
        •    heller Hintergrund
        •    Maße für das Gesicht 20-25 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn

    b. bisherige Ausweisdokumente (alter Reisepass)
c. Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch

  3. Die Gebühren betragen 28,80 € je Ausweis. Für unter 24-jährige betragen die Gebühren 22,80 €.
  4. Die Gültigkeitsdauer beträgt ab dem 01.11.2007 bei Personen welche das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich, der Ausweis muss nach Ablauf neu beantragt werden.
  5. Für Personen welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist eine Einverständniserklärung der/des Personensorgeberechtigten (evtl. gerichtl. Sorgerechtsregelung) und deren/dessen Ausweis vorzulegen
  6. In besonders begründeten Ausnahmefällen stellt die Ausweisbehörde einen vorläufigen Personalausweis aus, der jedoch auf längstens drei Monate zu befristen ist und für den eine Gebühr von 10 € zu entrichten ist. Hierfür ist ein weiteres Lichtbild erforderlich.
  7. Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen Ausweis A/B vorlegen.
  8. Sie können sich bei der Abholung des Personalausweises durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Der/die Bevollmächtigte soll sich ausweisen können.