Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht

Voraussetzung: Mannheim ist Hauptwohnsitz

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Wenn Fahrerlaubnis vor dem 01.08.1969 erteilt wurde Nachweis über gesundheitliche Eignung (Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein).
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen (Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein). Für Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T ist eine Bescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes ausreichend.
  • Gerichtliche Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis
    Bitte achten Sie darauf, dass das Datum der Rechtskraft aus der gerichtlichen Entscheidung ersichtlich ist. 

Nur für Klassen C1,C / D

  • C1/C-Klassen: Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung.
  • D-Klassen: Wahlweise medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachten
  • Für C1/C/D-Klassen ist der Nachweis durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners notwendig

Gebühren:
Bearbeitungsgebühr für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis 150,00€
 

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Eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht können Sie nur im Bürgerdienst Neckarstadt-Ost beantragen.

Bürgerdienst Neckarstadt-Ost
Friedrich-Koenig-Str. 7
68159 Mannheim
Tel: 0621 293-8502
Fax: 0621 293-8509
buergerdienst [dot] neckarstadt-ost [at] mannheim [dot] de (E-Mail senden)