- Fachbereich Bürgerdienste
- Teamleiterin Zulassungsstelle:
- MariaCristobal-Torres
- E-Mail: zulassungsstelle [at] mannheim [dot] de
- Friedrich-Koenig-Str. 768167Mannheim
- Tel.: 0621 293-8538
- Fax: 0621 293-8509
- http://www.mannheim.de/


Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
Voraussetzung: Mannheim ist Hauptwohnsitz
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Wenn Fahrerlaubnis vor dem 01.08.1969 erteilt wurde Nachweis über gesundheitliche Eignung (Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein).
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen (Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein). Für Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T ist eine Bescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes ausreichend.
-
Gerichtliche Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis
Bitte achten Sie darauf, dass das Datum der Rechtskraft aus der gerichtlichen Entscheidung ersichtlich ist.
Nur für Klassen C1,C / D
- C1/C-Klassen: Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung.
- D-Klassen: Wahlweise medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachten
- Für C1/C/D-Klassen ist der Nachweis durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners notwendig
Gebühren:
Bearbeitungsgebühr für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis 150,00€

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Eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht können Sie nur im Bürgerdienst Neckarstadt-Ost beantragen.
Bürgerdienst Neckarstadt-Ost
Friedrich-Koenig-Str. 7
68159 Mannheim
Tel: 0621 293-8502
Fax: 0621 293-8509
buergerdienst [dot] neckarstadt-ost [at] mannheim [dot] de (E-Mail senden)
