- Fachbereich Baurecht und Umweltschutz
- Baustatik:
- MathiasRihm
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Neue landesrechtliche Vorschriften (EWärmeGesetz) für Bestandsgebäude
Möchten Sie ihre Heizanlage erneuern oder wird ein Austausch zwingend erforderlich?
Dann ist das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg zu beachten.
Galt das Gesetz zunächst nur für Neubauvorhaben, werden seit dem 01.01.2010 auch Forderungen an bestehende Gebäude gestellt.
Wird jetzt die Heizung erneuert, haben Hausbesitzer dafür zu sorgen, dass 10% des jährlichen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden.
Der städtische Fachbereich Baurecht und Umweltschutz als untere Baurechtsbehörde überwacht die Einhaltung des Gesetzes.
Nach Inbetriebnahme der Heizanlage ist innerhalb von drei Monaten der von einem Sachkundigen bestätigte Erfüllungsnachweis der Behörde vorzulegen.
