Namensänderung im Führerschein

Die Berichtigung des Führerscheins wegen Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben, sollten Sie jedoch eine Reise ins Ausland planen, ist der Umtausch in einen EU-Kartenführerschein zu empfehlen.

Eine Änderung im alten Führerschein (grau/rosa) ist gesetzlich nicht zulässig, so dass im Zuge der Namensänderung ein Kartenführerschein hergestellt werden muss. Bitte Beachten Sie in diesem Fall die Informationen zum "Umtausch in den Kartenführerschein".

Voraussetzung:

  • Mannheim ist Hauptwohnsitz
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheines
  • Die Namensänderung ist bei der Meldebehörde bereits vermerkt

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Gebühren:
Bearbeitungsgebühr (wenn Kartenführerschein bereits vorhanden) 8,70 €
 

Eine Namensänderung im Führerschein kann bei allen Bürgerdiensten beantragt werden.