- Fachbereich Bürgerdienste
- Fachbereichsleitung:
- MichaelSchnellbach
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Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Reisen ins Ausland unabhängig vom Alter der Pass- bzw. Ausweispflicht.
Die Pass/- Ausweispflicht wird erfüllt, wenn das Kind einen gültigen
Seit dem 01. Januar 2004 werden keine Kinderausweise mehr ausgestellt.
Das Nachheften eines Fotos ist nur möglich, wenn ein bereits vorhandener und noch gültiger Kinderausweis kein Lichtbild hat, nicht zerrissen und/oder durch Visa „überfüllt“ ist.
Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2004 eingeführt und ersetzt den Kinderausweis.
Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Kinderreisepässe sind grundsätzlich (unabhängig vom Alter) mit biometrischem Lichtbild auszustellen. Ab dem 10. Lebensjahr muss dass Kind bei der Beantragung oder Verlängerung den Kinderreisepass unterschreiben.
Für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen.
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteiles und dessen Personalausweis/ Pass vorzulegen.
Welche Staaten welche Dokumente unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte bei Ihrem Reiseveranstalter oder dem Auswärtigen Amt.