- Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt
- Sachgebietsleitung Jugendgerichtshilfe:
- MonikaJetter-Schröder
- E-Mail: Soziale [dot] Dienste [at] Mannheim [dot] de
- E3, 268159Mannheim
- Tel.: 0621 293-3619
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Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe – Jugendhilfe im Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Die Jugendgerichtshilfe ist ein Sachgebiet der Sozialen Dienste des Jugendamtes Mannheim.
Die Jugendgerichtshilfe wird von der Staatsanwaltschaft über alle Strafverfahren gegen Jugendliche (14 Jahre bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 Jahre bis zum 21 Lebensjahr) informiert. Die gesetzliche Aufgabe, im Jugendstrafverfahren mitzuwirken, leistet ein Team von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern als Spezialdienst. Die Jugendgerichtshilfe wird aus Anlass einer Straftat tätig.
Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Dabei ist die Jugendgerichtshilfe jedoch weder Verteidiger, noch vertritt sie die Interessen der Staatsanwaltschaft. Vielmehr hat sie die Aufgabe, das Gericht über die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des jungen Menschen zu informieren. Die Jugendgerichtshilfe hat zu prüfen, ob der junge Mensch Hilfestellungen durch die Jugendhilfe benötigt. Da die Maßnahmen des Jugendgerichtes vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken sollen, unterbreitet die Jugendgerichtshilfe dem Gericht diesbezüglich Vorschläge.
Es gibt Strafverfahren, an denen das Jugendgericht nicht beteiligt ist - so genannte Diversionsverfahren. Diese werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Jugendgerichtshilfe durchgeführt. Die Jugendgerichtshilfe führt mit den jungen Menschen und evtl. ihren Eltern ein erzieherisches Gespräch, überwacht gemeinnützige Arbeitsauflagen, vermittelt in Verkehrserziehungskurse, leitet einen Täter-Opfer-Ausgleich ein und vieles mehr.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe
- beraten Betroffene, auch die Eltern, über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens über Hilfeangebote und erarbeiten Lösungsmöglichkeiten mit den Betroffenen
- sprechen über die Hintergründe und Auslöser der Straftat
- begleiten Jugendliche und Heranwachsende zur Gerichtsverhandlung
- helfen bei Problemen mit Familie, Freunden, Wohnung, Schule und Ausbildung
- besuchen Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungshaft und Strafvollzug
- organisieren und vermitteln u.a. gemeinnützige Arbeit, soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich, Verkehrserziehungskurse
Beratung erfolgt im Interesse des jungen Menschen auf freiwilliger Basis und ist vertraulich.

