Abwassertechnik 2

Grundstücksentwässerung

Unter „Grundstücksentwässerung” wird die Ableitung des auf dem Grundstück und von den darauf befindlichen Gebäuden anfallenden Schmutz- und Regenwassers (= Abwasser) in die öffentliche Kanalisation verstanden.

Gemäß Abwassersatzung sind bebaute Grundstücke prinzipiell über die sogenannte „Hausanschlussleitung“ an die öffentliche Kanalisation anzuschließen.

Die Grundstücksentwässerungsanlagen, wie z. B. Kanäle auf dem Grundstück, sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§9) sowie auf Kosten des Grundstückseigentümers herzustellen, zu unterhalten und ggf. zu sanieren (§10).

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Die Abwasserentsorgung der Städte und Gemeinden kann nur als technische Einheit verstanden und betrieben werden. Diese technische Einheit der Abwasseranlagen beginnt im Gebäude auf dem Grundstück und endet am Auslauf der öffentlichen Kläranlage.