- Fachbereich Bürgerdienste
- Teamleiterin Zulassungsstelle:
- MariaCristobal-Torres
- E-Mail: zulassungsstelle [at] mannheim [dot] de
- Friedrich-Koenig-Str. 768167Mannheim
- Tel.: 0621 293-8538
- Fax: 0621 293-8509
- http://www.mannheim.de/


Fahrgastbeförderung
Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, PKW für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen - Ersterteilung
Voraussetzungen:
- Mannheim ist Hauptwohnsitz
- Sie haben das 21. Lebensjahr erreicht
- Sie müssen die Klasse B bzw. die alte Klasse 3 seit mindestens 2 Jahren besitzen bzw. innerhalb der letzten 5 Jahre besessen haben
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen (Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein). Es ist ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners notwendig.
- Nachweis über gesundheitliche Eignung (Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein). Erforderlich ist ein Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten. Die Untersuchungsergebnisse müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden
- Nachweis der Ortskenntnis: Die Ortskundeprüfung ist für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen generell erforderlich, bei Mietwagen, z.B. Fahrten für Behindertendienste, Flughafentransfer, gilt dies nur, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat.
Gebühren:
Bearbeitungsgebühr 42,60 €
Führungszeugnis 13,00 €
Ortkundeprüfung 45,00€
Verlängerung der Fahrerlaubnis
Voraussetzung: Mannheim ist Hauptwohnsitz
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Fahrgastbeförderungsschein
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen (Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein). Erforderlich ist ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners.
- Nachweis über gesundheitliche Eignung (Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein). Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ist ein Gesundheitszeugnis gemäss Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) einer ärztlichen Fachkraft nach Wahl vorzulegen. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres und wenn die Gültigkeit über das 60. Lebensjahr verläuft, ist ein Gutachten einer amtlich anerkannten Medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten vorzulegen. Die Untersuchungsergebnisse müssen bei Antragstellung vorgelegt werden
Gebühren:
Bearbeitungsgebühr 38,00 €
Führungszeugnis 13,00 €

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Einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung können Sie nur beim Bürgerdienst Neckarstadt-Ost beantragen.
Bürgerdienst Neckarstadt-Ost
Friedrich-Koenig-Str. 7
68159 Mannheim
Tel: 0621 293-8502
Fax: 0621 293-8509
buergerdienst [dot] neckarstadt-ost [at] mannheim [dot] de (E-Mail senden)
