- Fachbereich Bürgerdienste
- Gewerblicher Güter- und Personenverkehr:
- UlrichJäschke
- E-Mail: ulrich [dot] jaeschke [at] mannheim [dot] de
- Friedrich-Koenig-Str. 768167Mannheim
- Tel.: 0621 293-8521
- Fax: 0621 293-8505
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Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben (Güterkraftverkehr), ist erlaubnispflichtig. Wenn Sie Beförderungen dieser Art innerhalb Deutschlands durchführen bzw. durchführen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr.
Für grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Als Unternehmerin oder Unternehmer mit Sitz in Mannheim können Sie die Erlaubnis bei der Stadtverwaltung Mannheim beantragen. Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sind Ihre fachliche Eignung, Ihre Zuverlässigkeit und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung telefonisch oder persönlich durch uns beraten zu lassen.
Sie brauchen folgende Unterlagen:
- Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer als Nachweis der fachlichen Eignung
- Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters oder eines Kreditinstituts über Ihr Eigenkapital
- Bescheinigungen des Finanzamtes und der Stadtkasse Mannheim über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung/en der Krankenkasse/n über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge
- Führungszeugnis zur Vorlage bei unserer Behörde als Nachweis der Zuverlässigkeit
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt zu Ihrer Person sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Gebühren, Kosten
- 230 Euro für das Original der Erlaubnis, 50 Euro je Abschrift ab dem zweiten Fahrzeug, je 13 Euro für ein Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für unsere Behörde.
- 180 Euro für die Gemeinschaftslizenz , 50 Euro je Abschrift ab dem ersten Fahrzeug
Rechtsgrundlagen
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Güterkraftverkehrsgesetz, Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr, EWG-Verordnung Nr. 881/92
