Einbürgerung

Mit der Einbürgerung wird man gleichberechtigte Bürgerin bzw. gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Man kann dann in Deutschland wählen oder gewählt werden, genießt Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und darf in viele Länder visumsfrei reisen. Darüber hinaus hat man nach der Einbürgerung in Deutschland freie Berufswahl und Niederlassungsfreiheit.

Die Einbürgerung steht in der Regel am Abschluss der Integration und nach einem längerfristigen Aufenthalt in Deutschland. Sie bedeutet die Zugehörigkeit und Identifikation als Staatsbürgerin bzw. als Staatsbürger unseres Staates.

Die Einbürgerung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Näheres entnehmen Sie bitte aus dem nachfolgenden Hinweis- bzw. Informationsblatt. Die Antragsunterlagen können ebenfalls zu ihrer Verwendung heruntergeladen werden.

Weitere Informationen bekommen Sie auch vom Innenministerium Baden-Württemberg.

Für Rückfragen steht Ihnen auch gerne die Einbürgerungs- bzw. Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Mannheim telefonisch unter den Rufnummern: 293-3280, 293-3297, 293-3258, 293-2688 und 293-3298 oder persönlich im Dienstgebäude K 7, 2. OG. Zimmer 209 zur Verfügung. Für die Antragsabgabe oder ein ausführliches Beratungsgespräch ist allerdings vorher ein Termin zu vereinbaren.

Staatsangehörigkeitsnachweise

Für bestimmte Zwecke (z. B. Adoption, Eheschließung) sind Staatsangehörigkeitsausweise (Urkunden) erforderlich. Diese können ebenfalls bei der Staatsangehörigkeitsbehörde in K 7, 1. OG. Zi. 201 beantragt werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch unter 293-3297.

Einbürgerungsbehörde
K 7
68159 Mannheim
Deutschland
auslaenderbehoerde [at] mannheim [dot] de (E-Mail senden)
Telefon: 0621 293-3280