- Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt
- - Sekretariat
- E-Mail: beistandschaft [at] mannheim [dot] de
- Holzbauerstr. 868167Mannheim
- Tel.: 0621 293-3587
- Fax: 0621 293-9793
- http://www.mannheim.de/


Beistandschaft, Amtsvormundschaft, Unterhalt
Sie sind allein erziehende Mutter oder allein erziehender Vater und haben Fragen zum Kindesunterhalt, zum Unterhaltsvorschussgesetz, zum gemeinsamen Sorgerecht oder zur Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft? Das Jugendamt der Stadt Mannheim berät und unterstützt Sie gerne.
- Das Jugendamt kann den Elternteil, bei dem das Kind lebt (ob das Kind aus einer Ehe stammt oder nicht spielt keine Rolle) über die Ansprüche des Kindes beraten und den Elternteil bei der Durchsetzung unterstützen. Sollten diese Möglichkeiten nicht ausreichen, kann eine Beistandschaft für die Feststellung der Vaterschaft und/oder des Unterhalts für das Kind eingeführt werden.
- Das Jugendamt unterstützt Mütter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind, bei der Feststellung ihres eigenen Anspruchs auf Unterhalt gegenüber dem Vater des Kindes.
- Das Jugendamt beurkundet kostenlos Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt oder das gemeinsame Sorgerecht.
- Das Jugendamt hilft jungen Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern oder einem Elternteil.
- Alleinerziehende Mütter/Väter können für Kinder bis zum 12. Lebensjahr bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamts Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen.
- Amtsvormundschaft tritt für Kinder ein, für die Eltern keine oder nur eingeschränkte elterliche Sorge haben oder deren Eltern verstorben sind.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit den Ansprechpartner der Abteilung.
Weitere Informationen:
- Aktuelle Fragen und Antworten zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern
- Düsseldorfer Tabelle 2011
- Düsseldorfer Tabelle - Änderungen gegenüber 2010
- Informationen zur gemeinsamen elterlichen Sorge
- Informationen für nicht verheiratete Mütter
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss
- Antrag zum Unterhaltsvorschuss
- Das Kindschaftsrecht - Informationen des Bundesministeriums für Justiz
- Leitsätze für die Wahrnehmung der Vormundschaften/Pflegschaften im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt

Javascript is required to view this map.
Zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte Ihren zuständigen Ansprechpartner an.
Sie können uns auch eine E-Mail senden:
amtsvormundschaft [at] mannheim [dot] de (Amtsvormundschaft)
beistandschaft [at] mannheim [dot] de (Beistandschaft)
unterhaltsvorschusskasse [at] mannheim [dot] de (Unterhaltsvorschusskasse)
