- Fachbereich Bürgerdienste
- Fachbereichsleitung:
- MichaelSchnellbach
- E-Mail: buergerdienste [at] mannheim [dot] de
- K 768159Mannheim
- Tel.: 0621 293-4080
- Fax: 0621 293-3257
- http://www.mannheim.de/


Die Bürgerdienste können Schriftstücke amtlich beglaubigen, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Dazu sind das Originaldokument sowie die entsprechende Anzahl von Kopien vorzulegen.
Nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften von Schriftstücken, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist.
Dies sind insbesondere für
Nicht möglich sind amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken, die privat verwendet werden sollen. Hier kommt nur die Beglaubigung durch einen Notar in Frage.
Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Die Bürgerdienste sind zuständig für die Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle (privatrechtlich tätige Stelle des öffentlichen oder privaten Rechts - z. B. Stiftungen, Sparkassen, Banken, Versicherungen), der aufgrund einer Rechtsvorschrift des unterzeichnenden Schriftstücks vorzulegen ist, benötigt wird.
Unterschriften und Handzeichen dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen und anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines Reisepasses oder Personalausweises nachgewiesen wird.
Nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften und Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen.
Hierzu gehören Beglaubigungen von
Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschrift) oder Unterschriften unter Schriftstücke in einer fremden Sprache werden nicht beglaubigt.
Gebühren
Beglaubigung von Schriftstücken
Die Gebühr beträgt pro Beglaubigung 2,00 €.
Für jede weitere Seite des gleichen Vorgangs wird 1,00 € erhoben.
Unterschriftsbeglaubigung
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 3,00 €.
Für jede weitere Beglaubigung derselben Unterschrift wird 1,50 € erhoben.
Beglaubigungen zur Vorlage bei einem Sozialversicherungsträger sind gebührenfrei.
Eine Übersicht über alle Bürgerdienststellen finden Sie hier.