- Fachbereich Bürgerdienste
- Fachbereichsleitung:
- MichaelSchnellbach
- E-Mail: buergerdienste [at] mannheim [dot] de
- K 768159Mannheim
- Tel.: 0621 293-4080
- Fax: 0621 293-3257
- http://www.mannheim.de/


Einen Antrag auf Ausstellung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei allen Bürgerdiensten stellen.
Aus diesem geht hervor, ob schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen wurde.
Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen. Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und ggf. Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).
Wir leiten Ihren Antrag direkt an das Bundeszentralregister für Sie weiter.
Bei der Beantragung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass. Außerdem müssen Sie zwingend angeben, für welchen Zweck Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister brauchen.
Benötigen Sie diesen für eigene Zwecke, wird Ihnen der Auszug direkt durch das Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
Sofern Sie den Auszug für eine Behörde im Inland benötigen, ist die Angabe der vollständigen Anschrift der Behörde unbedingt erforderlich. Der Behörde wird der Gewerbezentralregisterauszug durch das Bundeszentralregister direkt zugesandt.
Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen andauern.
Die Gebühr beträgt 13 Euro.
Eine Übersicht über alle Bürgerdienststellen finden Sie hier.