- Fachbereich Bürgerdienste
- Abteilungsleitung:
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Aktuelle Informationen
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Neue Aufenthaltskarte für Ausländer kommt am 1.9.2011
Ab 1.September 2011 werden die Aufenthaltstitel für Ausländer (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie der Ausweisersatz) als eigenständiges Dokument im Kreditkartenformat ausgestellt.
Der elektronische Aufenthaltstitel enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten, Lichtbild und zwei Fingerabdrucke sowie Daten zum Aufenthaltsrecht gespeichert sind. Zusätzlich ist es damit möglich, einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Der eAT löst die bisher als Klebeetikett oder in Papierform erteilten Aufenthaltstitel ab.
Zur Einführung des eAT sind alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet. Ziel ist es, die Aufenthaltstitel in der Europäischen Union zu vereinheitlichen und Missbrauch zu verhindern.
Alle bisherigen Aufenthaltstitel behalten ihre Gültigkeit bis längstens 30.04.2021. Ein Umtausch ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie:
- Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4-6 Wochen. Die Ausländerbehörde kann künftig Aufenthaltstitel nicht mehr sofort bei der Vorsprache verlängern.
- Bei der Neuerteilung oder Verlängerung des Nationalpasses muss ein neuer eAT ausgestellt werden. Ein sofortiger Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass ist nicht mehr möglich.
- Da Fingerabdrücke und Lichtbild gespeichert werden, ist künftig generell ab dem 6. Lebensjahr eine persönliche Vorsprache aller Antragsteller erforderlich.
- Der eAT für unbefristete Aufenthaltsrechte muss spätestens nach 10 Jahren neu ausgestellt werden.
Wir bitten, dies bei der künftigen Terminvereinbarung zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel, insbesondere zu seinen Funktionen erhalten Sie beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Für
weitere Informationen
und
Terminvereinbarungen
stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Ihre Ausländerbehörde
