An-, Ab- und Ummeldung

Wer nach Mannheim zieht, muss sich binnen einer Woche bei der Meldebehörde (Bürgerdienste) anmelden. Dazu ist es erforderlich, einen Meldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Meldebehörde abzugeben. Eine Übersendung des Meldescheines ist nicht möglich. Meldepflichtige können sich bei der Abgabe des Meldescheines durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Für jede anzumeldende Person muss zur Anmeldung der Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Wir empfehlen, auch das Familienbuch mitzubringen.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung, sondern nur die unverzügliche Anmeldung in der neuen Wohnsitzgemeinde erforderlich. Die neue Wohnsitzgemeinde veranlasst dann die Abmeldung der früheren Wohnung.

Die Abmeldepflicht besteht weiterhin, wenn sich die neue Wohnung im Ausland befindet oder eine von mehreren Wohnungen (Zweitwohnung) aufgegeben wird. Für die Abmeldung muss der Meldeschein binnen einer Woche unter Vorlage des Ausweisdokuments bei der Meldebehörde abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, sich bei der Abgabe des Meldescheines durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Eine Übersendung des Meldescheines ist ebenfalls zulässig.

Meldescheine sind kostenlos bei den Bürgerdiensten erhältlich.

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