Förderung Kindertagesbetreuung

Übernahme der Gebühren für Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen

Die Gebühren für Krippe, Kindergarten oder Hort können im Rahmen der Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die finanzielle Belastung den Eltern / dem Elternteil und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen und muss beantragt werden. Die Übernahme der Gebühren kann ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag gestellt wird. Der Antrag sollte daher spätestens in dem Monat beim Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt eingehen, ab dem Ihr Kind die Einrichtung besucht.

Erhalten Sie Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Arbeitslosengeld II, Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, werden die Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen auf Antrag übernommen

Wird das Kind ganztags oder in einem Hort betreut, muss geprüft werden, ob ein Bedarf für die Ganztagsbetreuung vorliegt (z.B. beide Elternteile arbeiten; Bericht des Sozialamts usw.). Wird der Bedarf nicht nachgewiesen, können nur die Kosten eines Platzes mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ-Platz) übernommen bzw. die Übernahme der Hortkosten muss dann abgelehnt werden.

Zuständige Sachbearbeiterinnen

A-F Frau Wedel 0621 293-3895 birgit.wedel@mannheim.de
G-M Frau Cempel 0621 293-3872 selda.cempel@mannheim.de
N-Z Frau Ehrenfried 0621 293-9776 wolfrune.ehrenfried@mannheim.de

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes.
Bitte beachten Sie, dass alle Mitarbeiterinnen teilzeitbeschäftigt und daher nicht immer erreichbar sind.

Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den erforderlichen Belegen entweder mit der Post an den Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt Förderung Kinderbetreuung, Q 5, 22, 68161 Mannheim senden oder in den Briefkasten in Q 5, 22 werfen. Wenn Sie den Antrag persönlich abgeben möchten, müssen Sie mit der zuständigen Sachbearbeiterin vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.

Förderung in Kindertagespflege

Erstanträge auf Förderung in Kindertagespflege / Gewährung der laufenden Geldleistung sind über den Fachdienst Kindertagespflege zu stellen.

Den Folgeantrag bitte nur verwenden, wenn für Ihr Kind bereits eine Förderung in Kindertagespflege gewährt wird und für die Weiterbewilligung der laufenden Geldleistung ein Folgeantrag notwendig ist.

Ansprechpartnerin bei Fragen zum Folgeantrag:
Frau Kalinski - Tel.: 0621 293-3729

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