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Sport & Freizeit

Überlassung von Schulraum und Sportstätten

Egal ob Sie Räumlichkeiten für größere Veranstaltungen,Übernachtungen, den Vereinssport oder andere Gelegenheiten suchen, wir bieten Ihnen einige Möglichkeiten an:

Was können Sie bei uns mieten?

  • Schulsportstätten (Turnhallen, Gymnastikräume und Sporthallen)
  • Schulräume (z.B. Schulhof, Aula, Klassenraum, Schulküche),

die an Schulen der Stadt Mannheim angeschlossen sind.

Die Räumlichkeiten können für einen einzelnen Termin (Einzelüberlassung) oder fortlaufend (periodisch für ein Sommer- oder Winterhalbjahr) angemietet werden.

Eine Liste der Turn-, Gymnastik- und Sporthallen finden Sie nach Stadtteilen geordnet als PDF-Datei am Seitenende.

Wer darf zu welchen Zwecken mieten?

  • Vereine
     
  • Betriebssportgemeinschaften
     
  • Institutionen
    (z.B. Kammern, Verbände, Hochschulen, Seminare, Kirchenverbände)
  • Sonstige gewerbliche Anmietungen
    (z.B. Maschinenschreibkurse, Kurse in Schulküchen, Sprachunterricht)
  • Private Zwecke
    (z.B. Anmietung für eine Sportlergemeinschaft ohne Eintrag in das Vereinsregister)

Downloads:

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Anruf bei Frau Wetzler (Kontaktdaten siehe oben).
    Sie gibt Ihnen Auskunft, wo und wann etwas frei ist.
     
  2. Download des Antrags auf Überlassung von Schulräumen und Sportstätten.
     
  3. Antrag ausfüllen und an Frau Wetzler schicken.
     
  4. Frau Wetzler leitet Ihren Antrag an die Schule zur Zustimmung der Schulleitung weiter
     
  5. Nach Zustimmung wird ein Überlassungsvertrag ausgestellt
     
  6. Nutzung der Räumlichkeiten