Schülerbeförderung
Zuschuss zu den Kosten der Schülerbeförderung
und Erlass des Eigenanteils
Interessant für die meisten Schülerinnen und Schüler ist das MAXX-Ticket.
Informationen zum MAXX-Ticket als Jahresabonnement erhalten Sie auf der Homepage der VRN. Alle Schülerinnen und Schüler können direkt bei der VRN ein MAXX-Ticket bestellen.
Einige erhalten einen Zuschuss zu den Beförderungskosten durch die Stadt Mannheim bzw. Ihnen wird der Eigenanteil erlassen.
Wer beispielsweise Wohngeld, Arbeitslosengeld II (SGB II), Kinderzuschlag oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhält, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese Leistungen beinhalten einen Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten. Einen Antrag hierzu können Sie beim zuständigen Jobcenter stellen.
Achtung: Erhalten Sie diesen Zuschuss über das Jobcenter entfällt ein weiterer Anspruch auf Zuschuss des Fachbereichs Bildung.
Für den Zuschuss durch den Fachbereich Bildung:
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Im Kundenzentrum der RNV aber auch an vielen Schulen liegt ein Antragsformular für das MAXX-Ticket für Sie bereit.
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Dieses füllen Sie bitte aus und legen es an der jeweiligen Schule, in der Ihr Kind angemeldet ist, vor.
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Die Schule bestätigt den Schulbesuch und prüft, ob die Voraussetzungen für einen Zuschuss gegeben sind:
a) Liegt der Wohnort des Kindes in Baden-Württemberg?
b) Liegt eine bestimmte Entfernung des Wohnortes zur Schule vor?
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Ihr Kind besucht eine Sonderschule oder eine Förderschule und die Schule hat eine Vollbefreiung bestätigt, gehen Sie bitte direkt zur RNV und beantragen dort das MAXX-Ticket.
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Ihr Kind besucht eine Grundschule, eine Hauptschule, eine Werkrealschule, eine Realschule, ein Gymnasium oder eine berufsbildende Schule und die Schule hat einen Zuschuss von 36 € pro Jahr bzw. 3 € pro Monat bestätigt, gehen Sie bitte direkt zur RNV.
Außer,
a) Sie beziehen Leistungen nach dem SGB VIII oder Leistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
b) in Ihrer Familie haben bereits zwei Kinder ein MAXX-Ticket und erhalten den Zuschuss.
Trifft dies zu, können Sie ergänzend einen erweiterten Zuschuss beantragen. Hierzu verwenden Sie das entsprechende Formular Antrag auf Erlass des Eigenanteils der Schülerbeförderungskosten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Martina Wallenwein (Kontaktdaten auf der rechten Seite).
DOWNLOAD:
- Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten
- Merkblatt
- Antrag auf Erlass des Eigenanteils der Schülerbeförderungskosten (Leistungsbezieher nach SGB VIII und § 3 AsylbLG)
- Antrag auf Erlass des Eigentanteils der Schülerbeförderungskosten (3. Kind)
- Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten
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Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten bei der Benutzung eines PkW
Routenplanung für
- Kinder mit einer Behinderung. Sie werden in speziellen Kleinbussen an die Schule befördert.
- den stundenplanmäßigen Sportunterricht
- und vieles mehr.







