- Fachbereich Soziale Sicherung, Arbeitshilfen und Senioren
- Amt für Ausbildungsförderung/BaföG, Meister-Bafög:
- ErnstStekl
- E-Mail: ausbildungsfoerderung [at] mannheim [dot] de
- K1, 7-1368159Mannheim
- Tel.: 0621 293-9128
- Fax: 0621 293-47-9128
- http://www.mannheim.de/
BAföG/Meister-BAföG: Was wird gefördert?
BAföG
Dem Grunde nach gefördert wird der Besuch von
- Berufsfachschulen und Fachschulklassen, wenn nach mindestens zwei Jahren ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht wird (z.B. Erzieher, Kinderpflege, Sprachschulen, medizinisch-technischer Assistent, pharmazeutisch-technischer Assistent, Kaufmännisches Berufskolleg I und II mit Verzahnungsmodell)
- Fachschulen, die eine Berufsausbildung voraussetzen
- Fachoberschulen, die eine Berufsausbildung voraussetzen (Berufskollegs zur Erlangung der Fachhochschulreife; in Rheinland-Pfalz: Berufsoberschulen I)
- Berufsaufbauschulen
- Abendrealschulen und Abendgymnasien in den letzten beiden bzw. in den letzten drei Schulhalbjahren
- Kollegs (in Rheinland-Pfalz Berufsoberschulen II)
- Höhere Fachschulen
- Akademien
- Praktika (z.B. Anerkennungspraktika nach der Schulausbildung)
Der Besuch von
- Realschulen und Gymnasien ab Klasse 10,
- Berufsfachschulen und Fachschulklassen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss in weniger als zwei Jahren oder die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (z.B. Berufskolleg für Abiturienten, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfindungsjahr, Wirtschaftsschule, Berufsfachschule für Bürotechnik)
- Fachoberschulen, die keine Berufsausbildung voraussetzen
wird nur gefördert, wenn die Auszubildenden nicht bei den Eltern wohnen, weil sie von der Wohnung der Eltern keine entsprechende zumutbare Schule erreichen können, sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren und einen eigenen Haushalt führen oder sie mit einem Kind zusammenleben und einen eigenen Haushalt führen.
Meister-BAföG
Gefördert wird eine Fortbildung,
- die eine abgeschlossene Erstausbildung oder
- eine sonstige berufliche Qualifikation voraussetzt und
- auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereitet oder
- eine Fortbildung in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (zum Beispiel Fachkrankenpfleger) und
- eine Fortbildung an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen (zum Beispiel Sozialfachwirte, Techniker).
Die Fortbildung muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gehilfen-, Gesellenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses, aber unter dem Niveau eines Hochschulabschlusses liegen.
Stand:10.03.2012
Information zur Berechnung der BAföG-Förderhöhe (PDF)
Ansprechpartner der Region:
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Bismarckstraße 10/
Mensa, Eingang A,
68161 Mannheim
Telefon 06 21 / 49 072-4 44
Studentenwerk Heidelberg
Marstallhof 1-5
69117 Heidelberg
Telefon
06 22 1 / 54 26 90
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Rhein-Neckar-Kreis
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