BAföG/Meister-BAföG: Antrag

1. Formulare:

  • erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung,
  • per E-Mail beim ausbildungsfoerderung [at] mannheim [dot] de (Amt für Ausbildungsförderung)
  • im Internet beim
    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    www.das-neue-bafoeg.de
  • Sie können auch einen formlosen Antrag zur Fristwahrung stellen.
    Die Formblätter müssen Sie uns nachreichen.

2.  Zeitpunkt der Antragstellung

Am besten vor Ausbildungsbeginn, denn
ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht

  • ab dem Monat, in dem die Ausbildung beginnt und
  • der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.

Reichen Sie den Antrag erst später ein, können wir erst ab diesem Monat leisten. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich.

3. Wo wird der Antrag gestellt? Wer ist zuständig?

Antrag auf BAföG-Leistungen:

Grundsätzlich zuständig für alle Schülerinnen und Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich beide Eltern ihren gemeinsamen Wohnsitz haben.

Ausnahmen:

zum Beispiel

  • bei verheirateten Auszubildenden,
  • Sorgerechtsregelungen
  • und bei unterschiedlichen Wohnsitzen der Eltern.

Für Auszubildende an Abendgymnasien, an Kollegs, an Höheren Fachschulen und an der Popakademie ist das Amt für Ausbildungsförderung am Ort der Ausbildungsstätte zuständig.

Für Studierende an einer Hochschule sind die an den Studentenwerken eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.

In Rheinland-Pfalz sind diese Ämter für Ausbildungsförderung direkt bei den Hochschulen angesiedelt

Antrag auf Meister-BAföG-Leistungen:

Grundsätzlich zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich der Auszubildende seinen Wohnsitz hat.

Wir helfen Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an.
Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

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Stand: 10.03.2012

Antragsformulare gibt es

per E-Mail beim ausbildungsfoerderung [at] mannheim [dot] de (Amt für Ausbildungsförderung)

im Internet beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung
www.das-neue-bafoeg.de

Zur Fristwahrung genügt auch ein formloser Antrag; die Formblätter sind dann nachzureichen.

 

Ansprechpartner der Region:

Studentenwerk Mannheim
Bismarckstraße 10/
Mensa, Eingang A,
68161 Mannheim
Telefon 06 21 / 49 072-4 44

Studentenwerk Heidelberg
Marstallhof 1-5
69117 Heidelberg
Telefon 06 22 1 / 54 26 90

Fachhochschule Ludwigshafen
Ernst-Böhe-Straße 4
67059 Ludwigshafen
Telefon 06 21 / 52 03-165

Rhein-Neckar-Kreis
- übernimmt auch die Aufgaben der Stadt Heidelberg -
Kurpfalzring 106
69123 Heidelberg
Telefon 06 22 1 / 522-1527

Stadt Ludwigshafen
Westendstraße 17
67059 Ludwigshafen
Telefon 06 21 / 504-0

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen
Telefon 06 21 / 59 09-107
oder 103