BAföG Bedarf

Ermittlung des Bedarfs an den verschiedenen Ausbildungsstätten:

Ausbildungsstätten

zu Hause

auswärts

Gymnasium/Realschule (ab Klasse 10), Berufsfachschulklassen

0 €

465 € *

Berufsfachschulklassen und Fach- und Fachoberschulklassen, die keine Berufsausbildung voraussetzen

und in mindestens zwei Jahren zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen
 

 

216 €

 

 

465 €

Abendhaupt-(nicht in Mannheim), Abendreal-, Berufsaufbau- und Fachoberschulen, die eine Berufsausbildung voraussetzen

391 €

543 €

Fachschulen, die eine Berufsausbildung voraussetzen, Abendgymnasien und Kollegs

397 €

572 €

Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen

422 €

597 €

* Der auswärtige Bedarf von 465 € gilt nur, wenn die Auszubildenden nicht bei den Eltern wohnen, weil
  sie von der Wohnung der Eltern keine entsprechende zumutbare Schule erreichen können,
  sie verheiratet sind oder waren und einen eigenen Hausstand führen,
  sie mit einem Kind zusammenleben und einen eigenen Haushalt führen.

Der Grundbedarf kann erhöht werden

  • für die Krankenversicherung um maximal 62 € und
  • für die Pflegeversicherung um 11 €.

Auf den Bedarf wird grundsätzlich das Einkommen angerechnet:

  • Einkommen im Bewilligungszeitraum sowie Vermögen der Auszubildenden
  • Einkommen der Eltern der Auszubildenden aus dem vorletzten Kalenderjahr**
  • Einkommen des Ehegatten der Auszubildenden aus dem vorletzten Kalenderjahr**

**Bei einer Einkommensminderung kann auch das aktuelle Einkommen angerechnet
   werden.
 

Ausnahmen

von der Anrechnung des Einkommens der Eltern sowie des Ehegatten bestehen zum Beispiel

  • beim Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs,
  • nach fünfjähriger Erwerbstätigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder
  • nach dreijähriger Ausbildung mit anschließend dreijähriger Erwerbstätigkeit.

Wichtiger Hinweis:

Schulgebühren oder Schulgeld an privaten oder öffentlichen Ausbildungsstätten werden im Rahmen des BAföG nicht erstattet oder bezuschusst!

 

Stand 10.03.2012