- Fachbereich Soziale Sicherung, Arbeitshilfen und Senioren
- Amt für Ausbildungsförderung/BaföG, Meister-Bafög:
- ErnstStekl
- E-Mail: ausbildungsfoerderung [at] mannheim [dot] de
- K1, 7-1368159Mannheim
- Tel.: 0621 293-9128
- Fax: 0621 293-47-9128
- http://www.mannheim.de/
BAföG Bedarf
Ermittlung des Bedarfs an den verschiedenen Ausbildungsstätten:
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Ausbildungsstätten |
zu Hause |
auswärts |
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Gymnasium/Realschule (ab Klasse 10), Berufsfachschulklassen |
0 € |
465 € * |
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Berufsfachschulklassen und Fach- und Fachoberschulklassen, die keine Berufsausbildung voraussetzen
und in mindestens zwei Jahren zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen
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216 €
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465 € |
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Abendhaupt-(nicht in Mannheim), Abendreal-, Berufsaufbau- und Fachoberschulen, die eine Berufsausbildung voraussetzen |
391 € |
543 € |
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Fachschulen, die eine Berufsausbildung voraussetzen, Abendgymnasien und Kollegs |
397 € |
572 € |
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Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen |
422 € |
597 € |
* Der auswärtige Bedarf von 465 € gilt nur, wenn die Auszubildenden nicht bei den Eltern wohnen, weil
sie von der Wohnung der Eltern keine entsprechende zumutbare Schule erreichen können,
sie verheiratet sind oder waren und einen eigenen Hausstand führen,
sie mit einem Kind zusammenleben und einen eigenen Haushalt führen.
Der Grundbedarf kann erhöht werden
- für die Krankenversicherung um maximal 62 € und
- für die Pflegeversicherung um 11 €.
Auf den Bedarf wird grundsätzlich das Einkommen angerechnet:
- Einkommen im Bewilligungszeitraum sowie Vermögen der Auszubildenden
- Einkommen der Eltern der Auszubildenden aus dem vorletzten Kalenderjahr**
- Einkommen des Ehegatten der Auszubildenden aus dem vorletzten Kalenderjahr**
**Bei einer Einkommensminderung kann auch das aktuelle Einkommen angerechnet
werden.
Ausnahmen
von der Anrechnung des Einkommens der Eltern sowie des Ehegatten bestehen zum Beispiel
- beim Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs,
- nach fünfjähriger Erwerbstätigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder
- nach dreijähriger Ausbildung mit anschließend dreijähriger Erwerbstätigkeit.
Wichtiger Hinweis:
Schulgebühren oder Schulgeld an privaten oder öffentlichen Ausbildungsstätten werden im Rahmen des BAföG nicht erstattet oder bezuschusst!
Stand 10.03.2012
